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Medien: Internet-Foren: Betreiber haften für Beleidigungen

Der Betreiber eines Internet-Forums ist für beleidigende Beiträge Dritter verantwortlich. Mit diesem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe können sich Betroffene nun leichter gegen Beleidigungen im Internet wehren.

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Der Betreiber eines Internet-Forums ist für beleidigende Beiträge Dritter verantwortlich. Mit diesem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe können sich Betroffene nun leichter gegen Beleidigungen im Internet wehren. Forenbetreiber können nun auf Unterlassung verklagt werden, sobald sie die ehrverletzenden Äußerungen kennen. Dagegen ist es dem Beleidigten nicht zuzumuten, dass er sich an den Verfasser des ehrverletzenden Beitrags hält. Es ist das erste Mal, dass der BGH über die Verantwortlichkeit eines Forumbetreibers im Internet entschieden hat.

Im konkreten Fall geht es um einen Rechtsstreit zwischen einem Verein gegen Kinderpornografie im Internet und einem Betreiber eines Internet-Forums, das sich mit Kinderpornografie beschäftigt. Ein Internetnutzer stellte die lauteren Absichten des Vereins in Abrede und warf ihm Pädophilie vor. Die Organisation sei ein Deckmantel, unter dem man sich „im Dreck suhle“. Zwei Beiträge dieser Art erschienen im Internet-Forum jeweils unter Pseudonym. In einem Fall kannte der beleidigte Vereinsgründer und Vorstandsvorsitzende den dahinter stehenden Autor. Der Vorsitzende des Vereins verklagte den Betreiber auf Unterlassung. Der sah sich für den Inhalt der Meinungsbeiträge jedoch nicht verantwortlich.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah eine Verantwortlichkeit des Internet-Betreibers nur bei anonymen Autoren. Sofern dem Vereinsvorstand der Autor der ehrverletzenden Äußerungen bekannt sei, müsse er diesen auf Unterlassung verklagen. Der Betreiber des Internet-Forums müsse allerdings solche beleidigenden Äußerungen aus dem Internet nehmen, bei denen der Verfasser unbekannt sei. Gegen das Düsseldorfer Urteil legten beide Streitparteien Revision vor dem BGH ein. Der zuständige VI. Zivilsenat des BGH schloss sich der Düsseldorfer Differenzierung nicht an. Der Betreiber des Forums sei unabhängig vom Autor verantwortlich und könne auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, sobald er von der Beleidigung in seinem Forum wisse. Der Fall wurde an das OLG Düsseldorf zurückgewiesen, das nun endgültig über die Unterlassungsklage des Vereins entscheiden muss. (Aktenzeichen: VI ZR 101/06)

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