zum Hauptinhalt
Die für Anonymous typischen Guy-Fawkes-Masken.

© REUTERS/Stefano Rellandini

Internetregulierungsgesetz der EU: Mit Klarnamen im Netz diskutieren? Bitte nicht!

Mit dem realen Namen an Online-Diskussionen teilzunehmen hält nicht davon ab, Hassreden zu verbreiten. Ein Kommentar.

Auch beim Tagesspiegel haben wir länger darüber diskutiert, ob eine Klarnamenpflicht in den Kommentarspalten zu mehr Sachlichkeit und weniger Hassrede und persönlichen Angriffen führen würde. Und wenn ja, wie ließe sich das umsetzen? Zuverlässig, aber aufwendig wäre das Postident-Verfahren, bei dem durch die Deutsche Post AG die Identität des Antragstellers überprüft und an den Anbieter einer Diskussionsplattform weitergereicht wird.

Das wäre ein denkbares Szenario, dennoch sollte die Öffentlichkeit nicht den richtigen Namen erfahren dürfen. Vor allem bei politischen Diskussionen kann das Diskutieren mit dem Klarnamen problematisch werden. Ad-hominem-Angriffe, ausgehend von Foristen mit Klarnamen, sind längst gängige Praxis, da muss nicht noch der Adressat solcher Schmähungen dechiffriert werden.

Klarnamen machen es Tätern einfach, Ihre Opfer einzuschüchtern

Dass Diskussionen im Netz in das analoge Leben übergreifen können, ist ebenfalls bekannt. Auch ein Tagesspiegel-Forist, der mit Pseudonym Kommentare verfasst, berichtete uns vor Längerem von solch einem Fall. Aufgrund seiner Kommentare und der darin enthaltenen persönlichen Informationen sollen Hater die Person und deren Wohnort ausfindig gemacht und Parolen an die Wohnungstür geschmiert haben.

Solche Fälle machen deutlich, welch kriminelle Energie durch eine Klarnamenpflicht freigesetzt werden kann. Es wird den Tätern zu einfach gemacht, Menschen zu dechiffrieren, einzuschüchtern und mundtot zu machen – so in der Regel das Ziel dieserart Angriffe. Nutzer einschlägiger Hetzplattformen betrieben das schon vor zwei Jahrzehnten mit Erfolg.

Eine Klarnamenpflicht trifft die Falschen

Nicht erst seit heute, wo man als Kritiker von Corona-Maßnahmen mit Verschwörungstheoretikern gleichgestellt oder als Gegner von Waffenlieferungen an die Ukraine als Kremlpropagandist geschmäht wird, ist die Diskreditierung oder Bedrohung Andersdenkender in der digitalen Welt Alltag. Auch sollte man sich im Klaren sein, ob der Arbeitgeber die politische Meinung seiner Mitarbeiter kennen muss oder ob die Bewerbung dann überhaupt noch einem Google-Check standhält.

Gegen Internet-Trolle, Hassprediger und Stalker vorzugehen, sollte Ziel und Aufgabe der Strafverfolgung sein. Anhand der IP-Adresse ist es möglich, Täter ausfindig zu machen und Strafverfahren einzuleiten. Bei einer Klarnamenpflicht hingegen riskiert man, noch mehr Opfer zu produzieren.

Sollte es eine Klarnamenpflicht geben, dann muss es ausreichen, dass der Anbieter einer Plattform diesen kennt. Die Diskutierenden sollten jedoch öffentlich mit Pseudonym schreiben dürfen, um sich und möglicherweise auch die Familie vor Angriffen im digitalen wie auch im realen Leben schützen zu können.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false