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Noch müssen sie draußen bleiben.

© Patrick Pleul/dpa

Vorstoß von Heiko Maas: Neue Debatte um Kameras im Gerichtssaal

Der Bundesjustizminister will Urteilsverkündungen künftig in Ton und Bild übertragen lassen. Justizvertreter sind skeptisch.

Fernseh- und Radioübertragungen von Urteilen der Bundesgerichte sollen künftig erlaubt sein. Das fordert Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Die geplante Lockerung bestehender Beschränkungen würden den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht betreffen.

Bei den Bundesgerichten stößt Maas' Plan auf Ablehnung, wie die Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH), Bettina Limperg, bei einer Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin erklärte. Sie habe die Sorge, dass das Material missbräuchlich verwendet werde, etwa in Satireshows.

In Deutschland sind Film- und Tonaufnahmen von Gerichtsverhandlungen seit 1965 verboten. Von dem Verbot ausgenommen sind Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

Der Vorstoß des Justizministers ist derzeit in der Ressortabstimmung: „So etwas gefährdet das Ansehen der ganzen Justiz.“ Um eine Zulassung von Film- und Tonaufnahmen hat es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen gegeben. (Tsp)

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