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RT.DE sendet weiter aus Berlin-Adlershof.

© imago/Steinach

RT.DE ignoriert erstes Zwangsgeld: MABB steigert auf 40 000 Euro

RT.DE verbreitet sein Programm trotz Sendeverbot weiter. Zwangsgeld der MABB wurde ignoriert, jetzt legt die Aufsichtsbehörde nach.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat ein weiteres Zwangsgeld gegen den vom russischen Staat finanzierten deutschsprachigen Sender RT.DE festgesetzt. Die RT DE Productions GmbH habe die Verbreitung des TV-Programms in Deutschland trotz fehlender Lizenz nach wie vor nicht vollständig eingestellt, dieses sei vereinzelt auf Webseiten weiterhin verfügbar, sagte eine MABB-Sprecherin dem Tagesspiegel am Donnerstag in Berlin. Deshalb werde die Medienanstalt nun ein zweites Zwangsgeld in Höhe von 40 000 Euro festsetzen.

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Die MABB hatte das erstes Zwangsgeld von 25 000 Euro am 9. März festgesetzt, weil RT DE sein Programm bis zum Ablauf einer ersten Frist nicht eingestellt hatte. Dieses Zwangsgeld hätte RT DE bis zum Ablauf des gestrigen Mittwochs zahlen müssen. Da dies nicht geschehen sei, werde die MABB das Geld jetzt zwangsweise eintreiben, erklärte die Sprecherin.

Rechtswidriges Verhalten

„Die RT DE Productions GmbH verhält sich nach wie vor rechtswidrig und missachtet die medienrechtlichen Verfügungen der MABB“, kritisierte MABB-Direktorin Eva Flecken. „In ihrem medienrechtlichen Verfahren gehen die Landesmedienanstalten weiterhin konsequent gegen die Ausstrahlung des Livestreams von RT DE vor, da die dafür erforderliche medienrechtliche Zulassung nicht vorliegt.“ Die staatsferne Medienaufsicht brauche hier einen langen Atem, "den haben wir aber auch".

Klage beim Verwaltungsgericht Berlin

“Gegen das Sendeverbot hatte RT DE im Februar Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Anfang März legte das Unternehmen mit einem Eilantrag nach. Wann eine Entscheidung fällt, ist nach Angaben des Gerichts derzeit nicht absehbar.

Der medienrechtliche Streit in Deutschland wird inzwischen von einem europaweiten Verbot russischer Staatsmedien überlagert, das der Rat der Europäischen Union am 2. März ausgesprochen hatte. Kabel- und Satellitenbetreiber dürfen die Programme von RT und Sputnik nicht mehr in der EU ausstrahlen, Internetanbieter müssen den Zugriff auf die Webseiten blockieren. Die Umsetzung der Verordnung durch die Betreiber müssen die EU-Mitgliedstaaten kontrollieren. Aktuell wird zwischen Bund und Ländern geklärt, welche Behörde dafür in Deutschland zuständig ist.

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