Urteil: Staatsanwaltschaft beantragt Revision im Fall Doris Heinze
Die ehemalige NDR-Fernsehspielchefin wurde vergangene Woche zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Stand:
Dagegen hat Oberstaatsanwältin Cornelia Gädeck Revision eingelegt. Laut Bundesgerichtshof, der die Entscheidung nun prüfen soll, ist frühestens in einem halben Jahr mit einem neuen Urteil zu rechnen. (nics)
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