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Unabhängig, informativ, vielseitig: So arbeiten wir beim Tagesspiegel
Unser Anspruch ist beschrieben in unseren Transparenz-Richtlinien für die redaktionelle Unabhängigkeit. Sie gelten für alle Publikationen und Angebote, die wir herausgeben oder verantworten.
Stand:
Das Ziel unseres Unternehmens ist unabhängiger Qualitätsjournalismus und dessen wirtschaftliche Absicherung. Die klare Trennung zwischen der redaktionellen Berichterstattung einerseits und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken andererseits ist das Grundprinzip aller Publikationen und Angebote, die unser Unternehmen herausgibt oder verantwortet.
Das Regelwerk, das sich daraus für alle Publikationen und Angebote (insbesondere Printerzeugnisse, digitale Veröffentlichungen und Veranstaltungen) übergreifend ergibt, orientiert sich am Kodex des Deutschen Presserates.
1. Richtlinie
Die redaktionelle Arbeit ist unabhängig und wird allein von der Redaktion bestimmt und verantwortet. Sie wird nicht durch die Interessen Dritter, persönliche Interessen der Journalisten oder Interessen des Verlages beeinflusst.
2. Richtlinie
Redaktion und Werbung werden – für den Leser eindeutig erkennbar – getrennt. Sofern bezahlte Veröffentlichungen nicht aufgrund ihrer Gestaltung bereits eindeutig als Werbung erkennbar sind, werden sie klar gekennzeichnet, in Print und Online durch das Wort „Anzeige“.
3. Richtlinie
Entwickelt der Verlag neue publizistische Angebote, zum Beispiel Veranstaltungen, wird er in jedem Fall deutlich machen, wenn Dritte dafür bezahlen, dass ihre Marken und/oder ihre Interessen im Kontext mit Verlagsaktivitäten genannt werden. In diesem Zusammenhang einzusetzende Formulierungen sind beispielsweise „Mit Unterstützung von …“ oder „Sponsoren: …“
4. Richtlinie
Medienpartnerschaften oder Kooperationsverträge werden zum Beispiel gekennzeichnet mit „In Kooperation mit …“, „Wird präsentiert von …“
5. Richtlinie
Geschäftspartner, die werbliche Veröffentlichungen und/oder Veranstaltungen, Angebote oder andere Aktivitäten des Verlages unterstützen, haben keinen Einfluss auf die redaktionelle Berichterstattung.
6. Richtlinie
Ob über Angebote und Veranstaltungen des Verlages redaktionell berichtet wird, entscheidet und verantwortet allein die Redaktion.
7. Richtlinie
Kommerzielle Produkte und Dienstleistungen des Verlages im Auftrag von Kunden (Corporate Publishing, Veranstaltungen, Beratung und so weiter) beziehungsweise mit finanzieller Unterstützung von Geschäftspartnern oder auch im verlagseigenen Interesse werden von einer eigenständigen Verlagsabteilung oder von Dritten realisiert.
Absender und inhaltliche Verantwortung müssen dabei jeweils eindeutig ausgewiesen werden. Die Moderation solcher Veranstaltungen durch Redaktionsmitglieder ist zulässig. Ob ein Redaktionsmitglied eine Veranstaltung moderiert, entscheidet allein die Redaktion.
Die Trennung von Redaktion und Werbung gilt auch für die oben genannten Bereiche. Kunden und Geschäftspartner beziehungsweise der Verlag haben keinen Einfluss auf die redaktionelle Berichterstattung über verlagseigene Veranstaltungen.
Autoren, die Inhalte zu werblichen Zwecken für Dritte verfassen, dürfen nicht gleichzeitig über verwandte Themen redaktionell berichten.
8. Richtlinie
Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Chefredaktion und die Verlagsgeschäftsführung verantwortlich.
(Wir danken Transparency International Deutschland e.V. für die kritischen Hinweise.)
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