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Udo Foht (rechts), früherer Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), im Saal des Landgerichts Leipzig.

© dpa/Hendrik Schmidt

Urteil gegen früheren MDR-Unterhaltungschef: Bewährungsstrafe für Udo Foht

Manager räumte vor Leipziger Landgericht Vorwürfe ein

Der frühere Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Udo Foht, ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den ehemaligen Fernsehmanager am Freitag wegen 13-fachen Betrugs und wegen Bestechlichkeit schuldig. Foht hatte in dem Prozess ein Geständnis abgelegt, das Grundlage einer Verständigung vor Gericht war. Die Kammer hatte in den vergangenen Monaten zahlreiche Zeugen befragt, darunter MDR-Intendantin Karola Wille.

Dubiose Geldflüsse

Die Anklage hatte dem 72-jährigen Foht in mehreren Fällen Betrug, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Im Kern ging es um dubiose Geldflüsse. Foht soll einen selbstständigen Autor beruflich und finanziell über Jahre hinweg begünstigt haben. Ihm ließ er laut Anklage meist auf Umwegen über Produktionsfirmen und Privatleute Geld zukommen. Die Rückzahlung privater Darlehen soll teilweise über Rechnungen an den MDR gelaufen sein.


Die Tatvorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2008 bis 2011. Die Staatsanwaltschaft geht außerdem davon aus, dass der betreffende Autor Foht erpresste. Gegen den Mann, der im Prozess als Zeuge aussagte, läuft ebenfalls ein Verfahren. Udo Foht wurde 2011 entlassen und war zuvor 20 Jahre lang Unterhaltungschef des MDR. Er tat sich dabei unter anderem durch die Förderung des Schlagers hervor. (AFP)

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