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Manfred Genditzki vor Prozessbeginn im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall in München.

© picture alliance/dpa

Neues Gutachten im Badewannenmord: Hausmeister saß vermutlich 13 Jahre und sieben Monate unschuldig im Gefängnis

„Er saß 13 Jahre und sieben Monate unschuldig im Gefängnis“, so die Verteidigerin. Ein Gutachten deutet darauf hin, dass der Ertrinkungstod der Seniorin 2008 ein Unfall gewesen sein könnte.

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Vor dem Landgericht München I hat am Mittwoch das spektakuläre Wiederaufnahmeverfahren in einem als Badewannenmord bekannt gewordenen Todesfall einer 87 Jahre alten Frau aus dem Jahr 2008 begonnen.

Vor Gericht steht der 62 Jahre alte Hausmeister Manfred Genditzki, der in der Sache rechtskräftig wegen Mordes verurteilt wurde sowie 13 Jahre und sechs Monate im Gefängnis saß.

Erst zwei nach jahrelanger Haft entstandene neue Gutachten wiesen darauf hin, dass der Ertrinkungstod der Seniorin ein Unfall gewesen sein kann.

Genditzki ist seit August vergangenen Jahres wieder frei. Das Landgericht muss den Fall komplett neu aufrollen. Sollte Genditzki am Ende freigesprochen werden, hat er Anspruch auf Entschädigung.

Angeklagter Hausmeister weist jede Schuld von sich

Das Wiederaufnahmeverfahren begann mit der Verlesung der Anklage aus dem ersten Prozess im Jahr 2009.

Genditzki hatte einen Mord immer bestritten. „Er saß 13 Jahre und sieben Monate unschuldig im Gefängnis“, sagte seine Verteidigerin Regina Rick am Mittwoch in München zu Prozessbeginn.

Er habe die 87-Jährige nicht umgebracht und ihr auch sonst keinerlei Gewalt angetan. Genditzki selbst äußerte sich nicht.

Die Verteidigerin hob indes die Hilfsbereitschaft und Korrektheit von Genditzki hervor. Ihr Mandant habe sich damit das Vertrauen der alten Dame erworben. Für den als Badewannen-Mord bekannten Prozess sind zunächst bis Anfang Juli 19 weitere Verhandlungstage angesetzt.

Badewannenmord in München: Die Rekonstruktion der Tat

Der 62-jährige Genditzki, der im Haus der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Vor dem Landgericht München startet das Wiederaufnahmeverfahren gegen Manfred Genditzki wegen des Verdachts des Mordes.

© Omago/Sven Simon

Damals hatte die Staatsanwaltschaft Genditzki vorgeworfen, während eines Krankenhausaufenthalts 8000 Euro Bargeld aus der Geldkassette der von ihm betreuten 87-Jährigen gestohlen zu haben.

Als diese nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus das Fehlen des Gelds bemerkt habe, habe Genditzki die Frau nach Überzeugung des Schwurgerichts in deren Wohnung in Rottach-Egern bewusstlos geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.

2009 wurde Unfall als Todesursache noch ausgeschlossen

Der vermeintliche Gelddiebstahl wurde bereits im 2009 beendeten ursprünglichen Verfahren widerlegt, Genditzki wurde dennoch wegen Mordes verurteilt.

Obwohl der Bundesgerichtshof das erste Mordurteil aufhob, verurteilte auch eine zweite Kammer Genditzki wegen Mordes - dieses Urteil wurde rechtskräftig. Hauptgrund war, dass Gutachter einen Unfall als Ursache für das Ertrinken der 87-Jährigen ausgeschlossen hatten.

Zwei neue Gutachten halten nun aber einen Unfall für möglich und ergaben außerdem einen anderen Todeszeitpunkt. Genditzki wurde daraufhin im August vergangenen Jahres aus dem Gefängnis entlassen.

Genditzki ging mehrmals in Revision

Aufgrund seiner Revision verwies der Bundesgerichtshof das Verfahren an das Landgericht München II zurück, das den Hausmeister im Januar 2012 erneut wegen Mordes zur Verdeckung einer anderen Straftat und Körperverletzung verurteilte.

Auch hiergegen ging Genditzki in Revision, allerdings ohne Erfolg. Trotzdem bemühte er sich, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen, was ihm schließlich 2021 auch gelang. (AFP, dpa, Tsp)

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