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Eine Sexarbeiterin. (Symbolbild)

© dpa/Sebastian Gollnow

Noch immer deutlich weniger als vor Corona: Zahl der angemeldeten Prostituierten steigt um acht Prozent

Rund 30.600 Menschen sind Ende vergangenen Jahres bei den Behörden als Prostituierte angemeldet gewesen. Nicht erfasst ist die hohe Dunkelziffer an unangemeldeten Sexarbeitern.

Stand:

Die Zahl der gemeldeten Prostituierten in Deutschland steigt. Ende vergangenen Jahres waren bei den Behörden rund 30.600 Prostituierte angemeldet, das waren 8,3 Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Dies sei zwar ein erneuter Anstieg, der Vor-Corona-Stand sei jedoch noch nicht erreicht. Ende 2019 seien 40.400 Prostituierte angemeldet gewesen. Sexarbeiterinnen müssen sich seit 2017 registrieren lassen. Nicht angemeldete Prostituierte sind nicht in der Statistik erfasst.

Drei Viertel der angemeldeten Prostituierten waren den Angaben zufolge zwischen 21 und 44 Jahre alt, rund ein Fünftel (21 Prozent) waren 45 Jahre oder älter, vier Prozent waren zwischen 18 und 20 Jahre alt. Die deutsche Staatsangehörigkeit hatten 18 Prozent. Die häufigste Staatsangehörigkeit war die rumänische mit 36 Prozent der Prostituierten. 11 Prozent hatten die bulgarische und 7 Prozent die spanische Staatsangehörigkeit. Die Angabe des Geschlechts ist bei der Anmeldung nicht vorgesehen, daher liegen dem Bundesamt darüber keine Informationen vor.

Genehmigungen für Prostitutionsgewerbe unverändert

Die Zahl der gültigen oder vorläufigen Genehmigungen für ein Prostitutionsgewerbe blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 2.300 Erlaubnissen unverändert, wie die Statistikbehörde mitteilte. Ende 2019 und damit vor der Pandemie hatte die Zahl der gemeldeten Prostitutionsgewerbe 2.200 betragen.

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93 Prozent der Ende 2023 gemeldeten Prostitutionsgewerbe waren sogenannte Prostitutionsstätten wie Bordelle. Fünf Prozent waren Prostitutionsvermittlungen und zwei Prozent Prostitutionsfahrzeuge oder -veranstaltungen. Für Prostitutionsgewerbe besteht eine Erlaubnispflicht. Zu nicht genehmigten Gewerben könnten keine Angaben gemacht werden, erklärte das Bundesamt.

Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 ist Prostitution in Deutschland nicht mehr sittenwidrig, sondern gilt als normales Gewerbe. Das Prostituiertenschutzgesetz schreibt seit 2017 zudem vor, dass Bordelle eine Betriebserlaubnis benötigen. Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden und regelmäßig zur Gesundheitsberatung zu gehen. (dpa)

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