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Christina Block, ihr Lebensgefährte Gerhard Delling und fünf weitere Angeklagte müssen nach dreiwöchiger Weihnachtspause wieder im Prozess um die Entführung zweier Kinder der Unternehmerin erscheinen. (Archivbild)

© Marcus Brandt/dpa

28. Verhandlungstag im Block-Prozess: Mitarbeiterinnen des Jugendamts sagen zum Sorgerechtsstreit aus

Der erste Tag im Prozess um die Entführung der Block-Kinder im neuen Jahr steht an. Der erbitterte Sorgerechtsstreit wird im Mittelpunkt stehen. Dazu werden drei Zeuginnen erwartet.

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Nach einer dreiwöchigen Weihnachtspause wird am Donnerstag der Prozess um die Entführung der Block-Kinder fortgesetzt. Zum 28. Mal werden die Prozessbeteiligten im Hamburger Landgericht zusammenkommen. Es sollen drei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Hamburg als Zeuginnen aussagen. Dabei dürfte es um den jahrelangen Sorgerechtsstreit der früheren Eheleute Christina Block und Stephan Hensel gehen.

Hauptangeklagte in dem Prozess ist die Unternehmerin Christina Block (52). Ihr wird vorgeworfen, den Auftrag zur Entführung ihrer beiden damals 10 und 13 Jahre alten Kinder gegeben zu haben. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, bestreitet das. Ihr Lebensgefährte Gerhard Delling (66) ist wegen Beihilfe angeklagt. Der frühere Sportmoderator hat erklärt, er habe nichts Unrechtes getan.

Kinder mutmaßlich von israelischer Sicherheitsfirma entführt

Die Kinder waren im Sommer 2021 nicht wie vereinbart nach einem Wochenendbesuch bei ihrem Vater in Dänemark nach Hamburg zurückgekehrt. Es gab danach so gut wie keinen Kontakt zur Mutter, hatte die Angeklagte im Prozess berichtet. In der Silvesternacht 2023/2024 waren der Junge und das Mädchen mutmaßlich von einer israelischen Sicherheitsfirma am Wohnort ihres Vaters in Dänemark entführt und nach Deutschland gebracht worden. 

Christina Block hatte ihre Kinder am 1. Januar 2024 auf einem Bauernhof in Baden-Württemberg wiedergesehen, wie sie vor Gericht erklärte. Am folgenden Tag wurde sie mit ihren Kindern nach Hamburg gebracht. Am 5. Januar 2024 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht, dass die Kinder zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren müssen. 

Anklage gegen Vater wird nicht mitverhandelt 

Weil Hensel von den Entführern geschlagen und verletzt wurde, nimmt er an dem Prozess als Nebenkläger teil. Doch auch gegen ihn und seine neue Ehefrau hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, die möglicherweise in einem weiteren Prozess verhandelt wird. Der Vorwurf lautet Entziehung Minderjähriger beziehungsweise Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger. 

Einen Antrag von Blocks Verteidiger Ingo Bott, beide Verfahren zusammenzulegen, lehnte das Gericht kurz vor Weihnachten ab. Im Falle einer Verbindung der beiden Verfahren müssten zahlreiche Beweiserhebungen wiederholt werden, was zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führen würde, erklärte eine Gerichtssprecherin. 

Der Prozess gegen Christina Block muss besonders zügig verhandelt werden, weil einer der insgesamt sieben Angeklagten in Untersuchungshaft sitzt. Der 36-jährige Israeli wurde bereits Ende September 2024 auf Zypern verhaftet. Seit 14 Monaten sitzt er in Hamburg in Haft. Einen Antrag auf Haftverschonung hatte das Gericht kurz vor Weihnachten abgelehnt.

Er habe im Falle einer Verurteilung mit einer nicht mehr bewährungsfähigen Gefängnisstrafe zu rechnen, hieß es nach Angaben einer Gerichtssprecherin zur Begründung. Das stelle einen erheblichen Fluchtanreiz dar.

Sicherheitsmanager im Fokus

An drei Verhandlungstagen im Dezember war der mutmaßliche Chef der Entführer befragt worden. Der Geschäftsführer eines israelischen Sicherheitsunternehmens soll die Entführung aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/24 organisiert und durchgeführt haben.

Er ist in dem Fall auch Beschuldigter und war bis zum vergangenen Herbst mit Haftbefehl gesucht worden. Für seine freiwillige Aussage sicherten ihm die Ermittlungsbehörden sicheres Geleit zu. Der 68-Jährige gehört aber nicht zu den insgesamt sieben Angeklagten im aktuellen Prozess. Er soll weiter befragt werden - wann, ist aber noch unklar.

Am letzten Verhandlungstag im Dezember hatte die Vorsitzende Richterin, Isabel Hildebrandt, eine sogenannte Selbstleseanordnung verkündet. Mehrere Hundert Dokumente aus den Akten sollen die Verfahrensbeteiligten selbst lesen, um den aktuellen Prozess zu verkürzen. Die Strafkammer hat 19 weitere Termine bis Ende Juni angesetzt. (dpa)

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