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Update

Prozess: 31-Jähriger gesteht Tötung seiner 15-jährigen Freundin

Mit einem umfassenden Geständnis hat in Wuppertal der Prozess um die Tötung eines 15-jährigen Mädchens und seiner Mutter begonnen. Der Mann hatte eine Liebesbeziehung zu dem Mädchen.

Der Angeklagte sagte aus, im März seine damalige 15-jährige Freundin mit einem Kissen erstickt zu haben. Danach habe er die 53 Jahre alte Mutter des Mädchens in deren Schlafzimmer mit einem Fleischklopfer geschlagen und dann ebenfalls mit einem Kissen erstickt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag und Mord vor. Das Mehrfamilienhaus, in dem sich die Tat ereignete, liegt gegenüber dem Wuppertaler Polizeipräsidium.

Nach Angaben des Angeklagten war der Tat ein Streit mit der Freundin vorausgegangen. Das Mädchen habe ihn dabei mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. "Da kam dann ein Punkt bei mir an, wo ich die Kontrolle über mich verloren habe", sagte der 31-Jährige. Nachdem er das Mädchen erstickt habe, sei er mit einem Fleischklopfer bewaffnet in das Schlafzimmer der Mutter gegangen. Dort habe er der schon schlafenden Frau ohne Vorwarnung auf den Kopf geschlagen. Aus Reflex habe er zu einem Kissen gegriffen und es so lange auf das Gesicht der Frau gedrückt, bis sie nicht mehr mit den Armen um sich schlug.

Nachdem der Angeklagte wieder im Zimmer der 15-Jährigen war, realisierte er nach eigenen Angaben das Geschehen. "Als ich sie da gesehen habe, habe ich erst begriffen, was ich getan habe", sagte er. Der Mann verließ die Wohnung seiner Opfer und ging in seine eigene Wohnung im selben Haus. Dort habe er dann versucht, sich mit Alkohol und Tabletten das Leben zu nehmen.

Die beiden Opfer ließ er liegen. Damit die Leichen nicht durch Verwesungsgeruch entdeckt würden, versiegelte der Mann die Wohnungstür. Im Namen der Opfer schrieb er mehrere SMS. Dennoch rechnete er damit, entdeckt zu werden. "Ich wusste, dass sie mich irgendwann festnehmen", sagte der 31-Jährige. Zwei Wochen später wurde er dann von der Polizei verhaftet.

Die Staatsanwaltschaft wertet das Ersticken des Mädchens als Totschlag. Die Tötung der Mutter hingegen wird als Mord angesehen. Die Nebenklage war trotz des Geständnisses mit den Aussagen des
Angeklagten nicht zufrieden. "Das kann nicht die vollständige Erklärung gewesen sein", sagte eine Rechtsanwältin. Zwei Töchter der Frau beziehungsweise Schwestern der Toten treten in dem Verfahren
als Nebenklägerinnen auf. Für den Prozess sind zunächst acht Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 16. November verkündet werden. (dapd)

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