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Bei dem Germanwings-Absturz im März 2015 gab es keine Überlebenden.

© dpa/epa/Guillaume Horcajuelo

Absturz von Flug 9525: Angehörige der Germanwings-Opfer werfen Lufthansa Erpressung vor

Beim Absturz einer Germanwings-Maschine im März 2015 starben 150 Menschen. Nun erheben Angehörige der Opfer erneut schwere Vorwürfe gegen die Lufthansa.

Knapp drei Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen mit insgesamt 150 Todesopfern sind die Fronten zwischen Opfern und der Germanwings-Mutter Lufthansa immer noch verhärtet. In einem an Lufthansa-Chef Carsten Spohr persönlich gerichteten Brief werfen Hinterbliebene dem Konzern eine „Strategie des Mürbemachens und der Drohungen“ vor und beklagen aus ihrer Sicht zu geringe Entschädigungen. Über den Brief hatten „stern.de“ und das Online-Portal der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) berichtet.

Ein Lufthansa-Sprecher bestätigte den Eingang des Briefs, wollte sich darüber hinaus aber nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Lufthansa sei im Dialog mit den Hinterbliebenen, sagte er. Der Absturz der Germanwings-Maschine jährt sich am 24. März zum dritten Mal.

Den Berichten zufolge werfen die Hinterbliebenen dem Luftfahrtkonzern organisatorische Versäumnisse vor, die es ermöglicht hätten, dass ein ihrer Meinung nach psychisch Kranker als Pilot arbeiten konnte. Die Lufthansa müsse diese Versäumnisse in ihrem medizinischen Überwachungssystem aufklären, heißt es in dem Brief.

Wer auf Kosten der Lufthansa eine Therapie machen will, muss auf weitere Ansprüche verzichten

Der Umgang mit den Hinterbliebenen des Absturzes sei „Erpressung“, heißt es in dem Schreiben. So müssten sie etwa für eine weitere Kostenübernahme von psychotherapeutischen Behandlungen eine Erklärung unterzeichnen, auf Prozesse und weitere Ansprüche gegen die Lufthansa zu verzichten, beklagen die Hinterbliebenen. Ähnliche Vorwürfe hatte der Hinterbliebenen-Anwalt Elmar Giemulla bereits Ende 2017 erhoben.

Die Lufthansa hatte damals in einer Stellungnahme erklärt, freiwillige Leistungen der Lufthansa für Behandlungen würden von einigen Anwälten als Argument genutzt, um juristisch gegen Unternehmen der Lufthansa-Gruppe vorzugehen. Deshalb könne der Konzern diese Angebote nur aufrechterhalten, wenn diese Leistungen nicht gegen Lufthansa verwendet würden.

Opfer beklagen, dass Entschädigungen den Verdienstausfall nicht abdecken

Ein weiterer Kritikpunkt in dem jetzigen Brief der Angehörigen ist die Höhe der Entschädigungen - pauschal 25.000 Euro pro Opfer und jeweils 10.000 Euro für nahe Angehörige wegen der erlittenen Schmerzen. Dies reiche vielfach nicht aus, um den Verdienstausfall abzudecken. Nicht einmal die Grabpflege werde damit abgedeckt, heißt es in dem Brief. Die „starre Haltung“ der Lufthansa sei „demütigend“. Giemulla hatte im Herbst 2017 für fast 200 Mandanten Zivilklagen am Landgericht Essen eingereicht, um höhere Schadenersatzleistungen zu erreichen.

Laut Lufthansa wurde dagegen deutlich mehr gezahlt. Neben den Schmerzensgeldzahlungen von pauschal 25.000 und 10.000 Euro an nächste Angehörige habe die Fluglinie als unbürokratische Vorschussleistung nach dem Absturz 50 000 Euro pro Todesopfer aufgebracht und übernehme optional weiter Behandlungskosten. „Pro Opfer beliefen sich die Zahlungen auch in Deutschland in den meisten Fällen auf über 100.000 Euro“, sagte der Lufthansa-Sprecher.

Bei dem Unfall wird offiziell davon ausgegangen, dass es sich um einen Suizid des Copiloten gehandelt hat, davon ist der Vater allerdings nicht überzeugt. (dpa)

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