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Ein Fahrzeug verlässt die Tiefgarage des Amtsgerichts Rostock. Gegen eine tatverdächtige weibliche Person ist im Mordfall Fabian Haftbefehl erlassen worden.

© dpa/Danny Gohlke

Antrag von Verteidiger zurückgewiesen: Haftbefehl gegen Tatverdächtige im Fall Fabian bleibt bestehen

Nach dem Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow nahm die Polizei Anfang November eine Tatverdächtige fest. Einen Antrag auf Haftentlassung wies ein Gericht nun zurück.

Stand:

Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat das Amtsgericht Rostock den Haftbefehl gegen die Tatverdächtige bestätigt. Das sagte der Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft, Harald Nowack, nach einem rund einstündigen Haftprüfungstermin.

Der Termin ging auf einen Antrag des Anwalts der Beschuldigten, Andreas Ohm, zurück. Den Haftgründen lägen nur Indizien zugrunde, hatte er den Antrag begründet. Gegen die Entscheidung kann beim Landgericht Rostock Beschwerde eingelegt werden.

Fabian verschwand vor fast zwei Monaten

Der achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden. Die Beschuldigte war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt.

Nach früherer Aussage Ohms hat seine Mandantin die Tat als Zeugin abgestritten und sich als Beschuldigte nicht zur Sache geäußert.

Zuletzt hatte Nowack auf den Umfang der Ermittlungen verwiesen. Von „fast 1.000 Spuren, die ausgewertet werden müssen“, hatte der Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft gesprochen. „Wir haben zwar priorisiert. Aber wir kriegen immer peu à peu die Ergebnisse.“ Weiterhin stehe etwa das Gutachten zur toxikologischen Untersuchung aus. Auch die Tatwaffe fehle immer noch. „Zu den Ermittlungsergebnissen kann ich momentan noch keine Angabe machen.“ (dpa)

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