Panorama: Badischer Sängerbund: Schwulen-Gesangvereine werden aufgenommen
Der Badische Sängerbund muss drei Schwulen- und Lesbengesangvereine aufnehmen. Das hat das Landgericht Karlsruhe am Freitag entschieden.
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Der Badische Sängerbund muss drei Schwulen- und Lesbengesangvereine aufnehmen. Das hat das Landgericht Karlsruhe am Freitag entschieden. "Der Sängerbund ist ein Verein mit einer überragenden Machtstellung, die einer Monopolstellung entspricht", hieß es zur Begründung. Zudem hätten die Kläger wegen finanzieller Unterstüzung durch das Land ein begründetes Interesse an der Aufnahme.
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