zum Hauptinhalt

Panorama: Becker gegen Becker: Außergerichtliche Einigung

Eine außergerichtliche Einigung ist in allen zivilrechtlichen Streitigkeiten möglich. Dies gelte auch für familienrechtliche Angelegenheiten wie Unterhalt, Aufteilung des Vermögens oder das elterliche Sorgerecht für die Kinder, erläuterte Sprecher Gerhard Zierl vom bayerischen Justizministerium am Montag in München.

Eine außergerichtliche Einigung ist in allen zivilrechtlichen Streitigkeiten möglich. Dies gelte auch für familienrechtliche Angelegenheiten wie Unterhalt, Aufteilung des Vermögens oder das elterliche Sorgerecht für die Kinder, erläuterte Sprecher Gerhard Zierl vom bayerischen Justizministerium am Montag in München. Eine außergerichtliche Einigung könne im Nachhinein nicht mehr ohne weiteres in Frage gestellt werden. "Denn die Einigung ist ja ein Vertrag, und ein Vertrag gilt", sagte Zierl. Man könne die Gültigkeit eines solchen Vertrages später nur anfechten, wenn man getäuscht worden sei. Auch im Ausland getroffene Vereinbarungen sind in Deutschland gültig, es sei denn, Bestandteile seien nach deutschem Recht sittenwidrig. Nach einer entsprechenden Änderung des Kindschaftsrechts vor einigen Jahren entschieden die Gerichte in Deutschland nur noch dann über das Sorgerecht für Kinder, wenn ein Elternteil ein alleiniges Sorgerecht beantrage. Ansonsten bleibe es beim gemeinsamen Sorgerecht, auch wenn die Partner getrennt leben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false