Tödlicher Unfall mit Flinte: Bewährungsstrafe für Jäger
Er warf sein Jagdgewehr ungesichert auf den Rücksitz des Autos. Dabei löste sich ein Schuss, der seinen Kollegen tödlich verletzte. Jetzt ist ein Jäger aus Wismar zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
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Wismar - Der vorsitzende Richter des Amtsgerichtes sprach bei der Urteilsbegründung von einem "eklatanten Verstoß gegen Jagdvorschriften" und einem "unglaublichen Maß an Pflichtwidrigkeit". Nach einem erfolglosen Jagdausflug im Dezember 2005 bei Jesendorf hatte der 42-jährige Mann nach eigenen Angaben seine doppelläufige Flinte auf den Rücksitz des Autos geworfen. Dabei löste sich ein Schuss und verletzte das 61-jährige Opfer schwer im Bauch. Das sei nur passiert, weil die Waffe entsichert und zusätzlich geschärft gewesen sei, urteilte das Gericht.
Nach dem Schuss ließ der Angeklagte den stark blutenden Jagdgenossen liegen, um erst von Zuhause seine Freundin zur Hilfe zu holen. Die Hilfe für das Opfer verzögerte sich zusätzlich, weil der alarmierte Rettungswagen auf dem Weg zum Unfallort auf einem morastigen Feldweg stecken blieb. Der Mann starb kurz darauf im Krankenhaus. Dass der Unfallverursacher bereits auf der Pirsch betrunken war, konnte das Gericht nicht belegen - obwohl nach dem Unfall ein entsprechend hoher Blutalkoholwert bei ihm festgestellt wurde. Er will erst nach dem Unglücksschuss im Schock zur Schnapsflasche gegriffen haben.
Witwe fordert Schmerzensgeld
Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Haft ohne Bewährung gefordert. Der Anwalt der Nebenklage, der im Prozess die Witwe des Getöteten vertrat, hatte ebenfalls eine zweijährige Haftstrafe verlangt. Der Verteidiger hingegen sprach sich für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung aus. Der Verurteilte muss dem Gericht zufolge nicht in Haft, weil er nicht vorbestraft ist und von ihm keine weiteren Straftaten zu erwarten sind. Die Witwe des getöteten Jägers fordert in einem Zivilprozess ein Schmerzensgeld von rund 70.000 Euro. Die Jagdbehörde muss nun entscheiden, ob der Verurteilte die Jagd weiter ausüben darf. (tso/dpa/AFP)
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