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© AFP

Sorgerechtsstreit: Britney Spears darf ihre Söhne länger sehen

Mit einem persönlichen Auftritt vor Gericht hat die US-amerikanische Popsängerin Britney Spears einen Richter überzeugen können, das Besuchsrecht für ihre Söhne zu lockern. Sie darf nun eine Nacht pro Woche mit Sean Preston und Jayden James verbringen.

Nach einer Entscheidung von Richter Scott Gordon darf die 25-Jährige eine Nacht in der Woche mit ihren ein- und zweijährigen Kindern verbringen, berichtete die US-Zeitschrift "People". Bei einer Anhörung am Vormittag hatte Gordon dem Antrag von Spears zunächst nicht stattgegeben. Die Sängerin, die anfangs nicht im Gericht war, erschien dann später überraschend vor dem Richter.

Spears' Anwältin argumentierte zuvor, dass die strikten Besuchszeiten den beiden Söhnen schaden würden. So müssten die Kinder bei Besuchen im Haus ihrer Mutter nachmittags geweckt werden, um in die Obhut des Vaters zurückzukehren. Gordon hatte Spears kürzlich das Sorgerecht bis auf weiteres entzogen und dem Vater der Kinder, Kevin Federline (29), übertragen. Er erlaubte der Sängerin aber, ihre Kinder in Begleitung einer Aufsichtsperson zu sehen.

Britney muss Mutter-Fähigkeiten beweisen

Spears habe dem Richter mit "weicher und achtungsvoller Stimme" geantwortet, teilte ein Gerichtssprecher "People" zufolge mit. Nach einer Stunde habe sie den Raum schweigend verlassen, ohne auf die Zurufe von Reportern einzugehen. Spears' Anwalt Sorrell Trope wertete die Anhörung "als ein sehr positives Zeichen" für seine Mandantin. Er sei zuversichtlich, dass sie sich bald wieder das Sorgerecht mit Federline teilen werde.

Der Richter begründete seine anfangs strikte Haltung damit, dass Spears seine Anordnungen vom September kaum beachtet habe. Er hatte sie damals als Gewohnheitstrinkerin, die regelmäßig Drogen konsumiere, gerügt und zu wöchentlichen Drogentests verpflichtet. Zudem muss sich Spears nach seiner Anordnung acht Stunden pro Woche mit einem Erziehungspädagogen treffen, der ihre Eignung als Mutter unter die Lupe nehmen soll. (mit dpa)  

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