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Panorama: Bundesgericht: Speyer ist zu klein für ein Bordell

(jdö). In Speyers Innenstadt darf es auch in Zukunft keine Prostitution geben.

(jdö). In Speyers Innenstadt darf es auch in Zukunft keine Prostitution geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Damit gewinnt die Stadt Speyer gegen einen Bürger, der in zwei Stadtwohnungen Prostituierte arbeiten lassen wollte. Streitpunkt war die Größe Speyers. Die Stadt unterliegt einer Sperrbezirksverordnung, die in Städten mit weniger als 50 000 Einwohnern die Prostitution verbietet. Zwar zählt die Domstadt zurzeit sogar 209 Einwohner mehr, die Richter legten ihrem Urteil jedoch den Zeitpunkt der letzten Änderung der Sperrverordnung zugrunde. Die war im Jahr 2001 – damals lebten aber zu wenig Menschen in der Stadt, als dass ihnen ein Bordell erlaubt gewesen wäre. Der Anwalt des Klägers hatte argumentiert, dass auch Menschen mit Nebenwohnsitzen gezählt werden müssten. Dem widersprach jetzt das Gericht.

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