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Der Angeklagte beim Prozess in München

© dpa/Sven Hoppe

„Da wusste ich, dass ich jetzt sterben werde“: Überlebender schildert Todesangst vor tödlichem Raserunfall in München

Im Sommer raste ein 22-Jähriger unter Einfluss von Drogen sowie ohne Führerschein mit 144 Kilometern pro Stunde durch München und tötete einen 18-Jährigen. Jetzt legte er ein Geständnis ab.

Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall in München im vergangenen Sommer hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Die Vorwürfe gegen den 22-Jährigen träfen zu, sagte seine Anwältin am Montag.

Die Staatsanwaltschaft hat ihn unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit fahrlässiger Todesfolge angeklagt, weil bei dem Unfall ein 18-Jähriger getötet und fünf Menschen verletzt worden waren.

Einer dieser Verletzten – ein heute 19-Jähriger – berichtete vor dem Landgericht München I von der Todesangst, die er gehabt habe, als das Auto auf ihn zuraste. „Da wusste ich, dass ich jetzt sterben werde. Ich hatte keine Chance mehr in meiner Wahrnehmung“, sagte er.

Der junge Mann schilderte auch die furchtbaren Schmerzen, die er hatte, als er auf der Straße aufprallte. „Mein ganzer Körper hat gebrannt.“ Noch in der Nacht wurde er notoperiert, drei weitere Operationen folgten. Die Ärzte hätten zunächst befürchtet, das zertrümmerte Bein des Fußball-Talents müsse amputiert werden.

Als er in den Operationssaal geschoben wurde, habe er sich dann nach seinem Freund erkundigt, berichtet der junge Mann: „Da habe ich zum ersten Mal gefragt, was mit Daniel ist.“ Sein 18 Jahre alter Kumpel, mit dem er vorher auf einem Festival gewesen war, hat den Unfall nicht überlebt.

Angeklagter flüchtete vor Polizeikontrolle

Bereits im Dezember hatte am Amtsgericht München der Prozess um den Unfall begonnen. Auch damals hatte der 22-Jährige über seine Anwältin eingeräumt, den 18-Jährigen tödlich verletzt zu haben, als er – unter Einfluss von Alkohol und weiteren Drogen sowie ohne Führerschein – auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle mit hoher Geschwindigkeit mit seinem Wagen in eine Tram-Haltestelle schleuderte. Laut Staatsanwaltschaft war er mit bis zu 144 Kilometern pro Stunde durch die Münchner Innenstadt gerast.

Die Richterin am Amtsgericht, das nur Strafen von höchstens vier Jahren verhängen kann, gewann den Eindruck, die Strafe würde im Falle einer Verurteilung höher ausfallen. Daher wurde die Sache an das Landgericht verwiesen. Das Gericht hat derzeit insgesamt fünf Verhandlungstage bis zum 18. April angesetzt. (dpa)

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