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Chronologie: Der Fall Kevin

Der tragische und grausame Tod des kleinen Kevin aus Bremen hat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Polizisten hatten das zweijährige Kind im Oktober 2006 tot im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters entdeckt.

Das Schicksal des Jungen und seine Folgen:

Januar 2004: Kevin kommt als Kind einer drogensüchtigen Mutter zur Welt.

Oktober 2004: Der kleine Junge wird mit Knochenbrüchen in eine Kinderklinik eingewiesen.

Juli 2005: Die Polizei berichtet von Auffälligkeiten. Beamte treffen die Eltern betrunken an, der Vater ist aggressiv. Der Junge ist nicht versorgt. Bei einem Hausbesuch stellt das Sozialzentrum keine Mängel bei der Versorgung fest.

November 2005: Die Mutter stirbt. Der Notarzt schließt dabei ein Fremdverschulden nicht aus. Kevin kommt für drei Wochen in ein Kinderheim. Das Jugendamt wird zum ersten Vormund des Kindes. Eine Woche später entscheidet das Sozialzentrum, dass Kevin wieder zum Vater kann.

Ende April/Mai 2006: Vermutlicher Todeszeitpunkt von Kevin.

September 2006: Das Sozialzentrum übermittelt dem Amtsvormund, dass der Vater sich der angebotenen Hilfe entzieht. Es wird entschieden, den Jungen aus der Familie zu nehmen.

2. Oktober 2006: Das Gericht beschließt, Kevin aus der Wohnung des Vaters abzuholen.

10. Oktober 2006: Polizisten finden Kevin tot im Kühlschrank in der Wohnung des Vaters.

11. Oktober 2006: Bremens Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) tritt zurück.

31. Oktober 2006: Eine Dokumentation zu Fehlern der Behörden wird vorgestellt. Dabei wird erstmals bekannt, dass der festgenommene Drogensüchtige nicht Kevins leiblicher Vater ist.

10. November 2006: Die Bremer Landesregierung erklärt, dass Kevin nach Untersuchungen von Gerichtsmedizinern eines gewaltsamen Todes gestorben ist.

13. November 2006: Kevin wird in Bremen beigesetzt.

18. April 2007: Gegen den Ziehvater von Kevin wird Anklage wegen Mordes und Missbrauchs Schutzbefohlener erhoben.

24. Oktober 2007: Der Prozess gegen den Ziehvater Kevins beginnt. Vor dem Landgericht muss er sich wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Mordes angeklagt.

20. Mai 2008: Die Staatsanwaltschaft fordert 13 Jahre Haft für Kevins Ziehvater wegen Mordes und schwerer Misshandlung Schutzbefohlener. Wegen einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt wegen Drogenkonsums sieht die Anklage von der Forderung nach lebenslanger Haft ab.

28. Mai 2008: Die Anwälte des Drogensüchtigen stellen in ihren Plädoyers keine konkreten Anträge. Nach ihrer Auffassung ist die Todesursache weiter unklar. Der 43-Jährige sei ein liebevoller Vater gewesen und habe nicht die Absicht gehabt, das Kind zu töten. Erstmals bricht an diesem Tag der Angeklagte sein Schweigen. Er sagt: "Ich bin erschüttert über diese Katastrophe, es ist ungeheuer traumatisch. Meine Reue ist drastisch."

5. Juni 2008: Das Landgericht Bremen verurteilt den Ziehvater von Kevin wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zehn Jahren Haft. Außerdem wird die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. (smz/dpa)

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