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Panorama: Die Fesseln des Richters

700 Anfragen pro Jahr. Das war Amtsrichter Michael Irmler zu viel. Deshalb ließ er Bewohner von Pflegeheimen an die Betten fesseln, ohne die Notwendigkeit solcher „Fixierungen“ nachzuprüfen. Jetzt steht er wegen Freiheitsberaubung vor Gericht. Und mit ihm ein unmenschliches System

Manchmal wünscht sich Michael Irmler die Zeit zurück, die er eigentlich verflucht hat. Jene Tage, an denen sich auf seinem Schreibtisch im Amtsgericht von Nürtingen die Aktenberge stapelten und er nicht mehr wusste, welchen Stapel er zuerst abarbeiten sollte. Den geplanten Zoobesuch mit seiner Tochter hatte er nun schon das dritte Mal verschoben, und sein Pferd stand seit Tagen ungesattelt im Stall. Die Ehe existierte nur noch auf dem Papier, seine Mutter war schwer krank … Irmler stöhnte über die nie kleiner werdende Flut von Verfahren. Mietstreitigkeiten, Verkehrsdelikte, Nachbarschaftsklagen.

Und dann waren da noch die vielen Fälle, in denen er als „Betreuungsrichter“ über Bettgitter für Demenzkranke oder Bauchgurte für Rollstuhlfahrer zu entscheiden hatte. Etwa zwei Mal jeden Tag meldeten sich Senioren- und Pflegeheime aus der Umgebung, um von ihm für die aus ihrer Sicht notwendige „Fixierung“ von Heimbewohnern den richterlichen Segen zu erhalten. Irmler, der immer Richter hatte werden wollen, fühlte sich verraten und verkauft. Das war nicht der Traumberuf, für den er sich entschieden hatte.

Richter Irmler, randlose Brille, weißes Hemd, blaue Krawatte, sitzt dieser Tage wieder im Gerichtssaal, nur auf der gegenüber liegenden Seite des Richtertisches. Irmler ist angeklagt wegen Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Urkundenfälschung in mindestens 62 Fällen.

Wann genau Amtsrichter Irmler damit begann, auf die ihm eigene Weise die Verfahren zu straffen und wieder mehr Zeit zu gewinnen, ist nicht genau belegt. Doch Richterkollegen erinnern sich daran, dass er darum bat, noch mehr Altenheime betreuen und dafür die lästigen Zivilverfahren abgeben zu dürfen. Die Anträge von Heimleitungen, ihre Patienten am Bett festzubinden oder durch Gitter vor dem Herausfallen zu schützen, hatten in den vergangenen Jahren ein Ausmaß angenommen, dass im kleinen Nürtinger Amtsgericht eine ganze Richterstelle damit ausgefüllt werden konnte. Mehr als 700 Anträge aus über 40 Heimen mussten bearbeitet werden. Richter Irmler war für alle Heime „rechts des Neckars“ zuständig. Und Irmler war erstaunlich schnell.

Kam wieder ein Fax, legte Irmler den Antrag erst einmal in eine Ablage und wartete, bis noch mehr dazukamen. Wegen eines einzelnen Patienten ins Auto zu steigen, möglicherweise bis auf die Schwäbische Alb hinaufzufahren, um dann am Bett eines nicht mehr ansprechbaren alten Menschen ein Häkchen in das Kästchen zu machen „Fixierung wird genehmigt“, das machte für ihn keinen Sinn. Er stellte stets Touren von vier oder mehr Patienten zusammen, damit sich die Fahrt auch lohnte. Dass dabei manche Anträge mehrere Tage wenn nicht sogar Wochen in seiner Ablage vergilbten, war Teil des „Irmler-Systems“.

Auch beim Besuch der Heime hatte der Richter den Zeitaufwand optimiert: Meist hingen im Eingangsbereich Listen mit den Namen der Heimbewohner, das genügte ihm, um auf seinem Zettel festzustellen: „Patient anwesend, Fixierung genehmigt.“ In mindestens 62 Fällen, so wird Irmler von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, habe er der Fixierung von Menschen zugestimmt, obwohl er sie nicht einmal persönlich an ihrem Bett aufgesucht habe. Bei dem 88-jährigen Herrn S. in einem Nürtinger Pflegeheim machte Irmler sein Häkchen – da war Herr S. schon einige Tage tot.

Rechtsbeugung nennt das Strafgesetzbuch ein solches Verhalten, dazu Urkundenfälschung und Freiheitsberaubung. Als am 9. November 2006 Kriminalbeamte in Begleitung einer Staatsanwältin das Privathaus und die Amtsräume des Richters durchsuchten, dämmerte es Irmler, dass er etwas falsch gemacht hatte. Nun sitzt der 45-jährige Amtsrichter schon den dritten Verhandlungstag im Gerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts, und auf seinen hängenden Schultern liegt nicht nur die Last des eigenen Versagens, sondern die Last der ganzen Gesellschaft, die ihre Alten und pflegebedürftigen Menschen in Heime abschiebt, wo sie an Betten und Rollstühle geschnallt den Tod erwarten.

In den vergangenen zwei Jahren, nachdem er von seinem Richteramt vorläufig suspendiert worden war, hat Irmler das getan, was er als Richter auch tat: Akten wälzen. Nur waren es dieses Mal seine eigenen. „Was hätte ich tun sollen“; sinniert er, „wo Ärzte, Betreuer und Pflegepersonal doch eine solche Fixierung bereits für gut geheißen hatten?“ In 99 Prozent aller Fälle, so sagte ein anderer Amtsrichter im Zeugenstand aus, würden die Richter einem Antrag auf „freiheitsbeschränkende Maßnahmen“, wie es im besten Amtsdeutsch heißt, entsprechen. „Dieses Verfahren“, so der Zeuge, sei deshalb „eine einzige Farce“.

Tatsächlich steht in Saal 16 des Stuttgarter Landgerichts ein ganzes System vor Gericht. Ein menschenverachtendes System, das hilfsbedürftigen Menschen anstelle von Zuwendung immer öfter nur noch den Lederriemen oder das Eisengitter bereithält. Weil in den meisten Pflegeeinrichtungen das Personal fehlt, nehmen die Anträge auf Fixierungen vor allem während der Nachtzeit ständig zu. Auch, weil sich die Heime rechtlich absichern wollen und im Falle von Stürzen aus dem Bett die Regressforderungen der Angehörigen fürchten.

In München ergab eine Studie vor wenigen Jahren, dass von den rund 6000 untersuchten Heimbewohnern 41 Prozent zumindest zeitweise an Bett oder an den Rollstuhl „fixiert“ wurden. Eine erschreckende Zahl, die in anderen Regionen nicht viel niedriger liegen dürfte. Noch erschütternder ist das Ergebnis einer Untersuchung von Rechtsmedizinern der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Sie fanden heraus, dass im Zeitraum von 1997 bis 2006 insgesamt 29 Menschen in Münchner Heimen durch das fehlerhafte Anlegen der Gurte zu Tode kamen. Die meisten von ihnen hatten sich selbst stranguliert.

Das Arsenal von Fesseln und die Methoden, mit denen man Heimbewohner dingfest macht, sind ausgeklügelt: Um regelmäßiges Ausbüxen zu verhindern, legen Pfleger oftmals den Patienten Handfesseln, Fußfesseln, Körperfesseln oder Bauchgurte an, die die Bewohner nicht lösen können. Stühle mit „Sicherheitsgurt“, die sich vom Bewohner nicht lösen lassen, Verschließen des Zimmers oder der Pflegestation, Vortäuschung einer Verriegelung oder Verwendung von Trickschlössern gehören ebenso zum Repertoire viele Heime. Dazu wird häufig auch psychischer Druck ausgeübt („Die Türklinke steht unter Strom“), Schuhe werden weggenommen oder Drohungen ausgesprochen.

Wer verhaltensauffällig ist, häufig unruhig oder durch Demenzerkrankung nicht mehr Herr seiner Sinne, läuft am häufigsten Gefahr, „fixiert“ zu werden. Der Freiburger Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Thomas Klie kämpft seit vielen Jahren gegen die seiner Meinung nach „viel zu häufige Anwendung“ dieser Methoden. In Deutschland, so schätzt Klie, werden pro Jahr rund 400 000 Menschen angebunden oder festgezurrt. Nur als „letztes Mittel“ lässt er solche Fixierung gelten, zusammen mit dem Bundesministerium für Familie hat er die Aktion „ReduFix“ gestartet, um durch Schulungen von Pflegepersonal die Zahl der Fixierungen in deutschen Heimen zu reduzieren.

Um Missbrauch zu begegnen, müssen seit 1992 Fixierungen von einem Betreuungsrichter genehmigt werden. Die Idee war wohl gut gemeint. Nur haben die dafür zuständigen Amtsgerichte dafür kein neues Personal erhalten. Über 700 Fälle allein im Nürtinger Gerichtsbezirk pro Jahr überforderten nicht nur Michael Irmler. Er sieht sich als Opfer, nicht als Täter, auch wenn er vor Gericht zugab, er hätte sich intensiver um den Einzelfall kümmern müssen. Dass er weder die Heime geschweige denn die einzelnen Bewohner aufgesucht habe und stattdessen nur auf dem Papier seine Einwilligung zur Fesselung gab, bestreitet er heftig. Davon aber hängt ab, ob das Gericht ihn wegen Rechtsbeugung verurteilt. Dann verliert Irmler nicht nur seinen Beamtenstatus, auch sein Pensionsanspruch als Richter ist dahin.

Als ein ehemaliger Richterkollege in den Zeugenstand tritt und erst einmal mit donnernder Stimme der Vorsitzenden Richterin eine kleine rechtliche Belehrung erteilt, sinkt Irmler noch tiefer in das Polster seines Angeklagtenstuhles. Sie haben ihn zum schwarzen Schaf gestempelt, denkt er wohl, und ein psychologischer Gutachter, der direkt hinter ihm sitzt, hat ihm „depressive Neigungen“ attestiert.

„Vielleicht“, so sinniert Irmler wenig später auf dem Gerichtsflur, „hat mich die Situation in den Pflegeheimen ja auch so deprimiert, dass ich es nicht mehr ausgehalten und ohne zu prüfen meine Zustimmung erteilt habe.“ Vielleicht. Sicher ist dagegen, dass der Gerichtssaal Nummer 16 im Stuttgarter Landgericht viel zu klein für diesen Prozess ist. Die Zuhörer und Medienvertreter stehen bis an die Wand gedrängt. Es bräuchte einen Marktplatz, eine riesige Halle, ja das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Denn dieser Prozess geht jeden an.

Philipp Maußhardt[Nürtingen]

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