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Verhandelt wird vor dem Landgericht II in München.

© Sven Hoppe/dpa

Mordprozess in München: Elektriker soll mehrere Männer auf deren Wunsch hin kastriert haben

Ein 66-Jähriger bot im Internet sadistische Sexualpraktiken an – dabei starb ein Mann. Der Elektriker ist nun wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt.

Nachdem er mehrere Männer auf deren eigenen Wunsch hin kastriert hatte, steht an heute ein 66-Jähriger aus Oberbayern vor Gericht. Weil einer der Männer nach dem Eingriff in seiner Obhut starb, muss er sich vor dem Landgericht München II nicht nur wegen Körperverletzung, sondern unter anderem auch wegen Mordes durch Unterlassen verantworten.

Den Geschädigten gegenüber hatte sich der Elektriker meist als Rettungsassistent, aber auch als Crew-Mitglied eines Rettungshubschraubers oder als Mitglied von Krankenhauspersonal ausgegeben. Der Angeklagte hatte zunächst aus Geldnot im Internet sadistische Sexualpraktiken angeboten.

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Im Juli 2018 sagte er einem Forums-Nutzer zu, ihm den Wunsch nach einer Entfernung seiner Hoden zu erfüllen. Es blieb nicht die einzige „Operation“ dieser Art: Die Staatsanwaltschaft führt acht Männer auf, die sich bis März 2020 bereitwillig beim Angeklagten unters Skalpell legten, zumeist in dessen Wohnung.

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Bei einem davon blieb es nicht bei einer Durchtrennung des Samenstranges oder einer Entfernung der Hoden, sondern es kam zu einer Penis-Teilamputation, was einen Klinikaufenthalt zur Folge hatte. Bei einem anderen verschlechterte sich der Gesundheitszustand nach dem Eingriff im März 2020 derart, dass er laut Staatsanwaltschaft wenige Tage darauf in der Obhut des Angeklagten starb, ohne dass dieser Hilfe geholt hätte.

Die Leiche soll der 66-Jährige in einem Karton verpackt haben. Sie wurde rund drei Wochen später bei einer Durchsuchung gefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten nun vor, keinen Arzt hinzugezogen zu haben, um nicht aufzufliegen, und sich zudem seine Nebenerwerbsquelle zu erhalten. Er habe also habgierig und um eine andere Straftat zu verdecken gehandelt – was beides als Mordmerkmal gilt. Ein Urteil will das Landgericht München II voraussichtlich nach neun Verhandlungstagen Ende November fällen. (dpa)

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