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Wilfried W. (l) sitzt neben seinem Verteidiger Carsten Ernst (2.v.l) in einem Saal vom Landgericht Paderborn mit dem Vorsitzenden Richter Eric Schülke (3.v.r).

© dpa/Friso Gentsch

Zwei Frauen tödlich misshandelt: Gericht ordnet Sicherungsverwahrung für „Horrorhaus“-Täter von Höxter an

Bislang war der „Horrorhaus“-Täter von Höxter nur zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Nun ist klar: Er darf auch danach nicht auf freien Fuß.

Der wegen tödlicher Misshandlungen von zwei Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verurteilte Täter soll nach Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Paderborn am Donnerstag angeordnet.

In einem aufsehenerregenden Prozess war Wilfried W. 2018 verurteilt worden, weil er gemeinsam mit seiner Ex-Frau über Jahre mehrere Frauen in dem Haus bei Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens gequält hatte. Zwei der Opfer starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen. Die ebenfalls verurteilte Ex-Partnerin sollte dreizehn Jahre in Haft, Wilfried W. elf Jahre.

Anders als seine Ex-Frau stufte das Gericht ihn als vermindert schuldfähig ein. Eine Gutachterin hatte ihm im Prozess abgesprochen, Gut und Böse unterscheiden zu können. Das Gericht folgte ihr damals und schickte Wilfried W. in eine Psychiatrie. Dort kamen jedoch bald Zweifel an dieser Einschätzung auf. Er sei steuerungs- und damit vollschuldfähig, hieß es in einem späteren Gerichtsbeschluss. Die „Fehleinweisung“ wurde rückgängig gemacht. Seit 2020 sitzt er nun seine Strafe in einer regulären Justizvollzugsanstalt ab.

Weil sie ihn auch nach Ablauf der Haftzeit für gefährlich hält und entsprechend hinter Gittern sehen will, hatte die Staatsanwaltschaft daraufhin nachträglich Sicherungsverwahrung beantragt. Im Anschluss an eine verbüßte Haft dient die Sicherungsverwahrung dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern zu schützen. Die Verteidigung glaubt weiter, dass W. in der Psychiatrie richtig aufgehoben sei und will die Sicherungsverwahrung verhindern.

Entscheidend für das Urteil sollte die Einschätzung von psychiatrischen Gutachtern zur Frage sein, ob von Wilfried W. weiterhin Gefahr ausgehe. Zwei Forensiker in dem Prozess hatten ein erhebliches Risiko festgestellt, dass er in Freiheit erneut schwere Straftaten zu Lasten von Frauen begehen könnte. Sie bescheinigten ihm ein hohes Manipulationsgeschick, Gefühlskälte und kriminelle Energie.

Er sei nicht in der Lage, Empathie für seine Opfer oder Reue für seine Taten zu zeigen, schilderte der Psychiater Prof. Johannes Fuß. Er verfüge trotz einer Lernbehinderung über „eine hohe kriminelle Intelligenz bei der Ausnutzung von Frauen“, so die Einschätzung des Sachverständigen Prof. Hans-Ludwig Kröber. W. habe auch in der Vergangenheit gezeigt, dass er in seiner dissozialen Persönlichkeit vor allem damit beschäftigt sei, „neue Frauen zu konsumieren und dann zu quälen“. (dpa)

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