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August Hanning, der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND).

© dpa/Michael Kappeler

Fall um Block-Kinder: Ex-BND-Chef Hanning soll an fehlgeschlagenem Entführungsversuch beteiligt gewesen sein

Der frühere BND-Chef machte im Prozess um die Entführung der Block-Kinder von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Die Ermittlungsakten aber belasten Hanning laut einem Bericht.

Stand:

Der frühere Bundesnachrichtendienst-Präsident August Hanning könnte einem Bericht zufolge stärker in den Fall um die Entführung der Kinder von Christina Block eingebunden gewesen sein als bisher bekannt. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ hat die Hamburger Staatsanwaltschaft entsprechende Hinweise darauf, dass Hanning an einem fehlgeschlagenen Entführungsversuch beteiligt gewesen sein soll.

Demnach habe Hannings auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Unternehmensberatung „System 360“ ein Konzept entwickelt, demzufolge ein Team von sechs Männern die beiden Kinder in Dänemark vom Schulweg abfangen und nach Deutschland bringen sollte.

Dazu gekommen war es nicht, da die Gruppe aufflog und die dänische Polizei die Deutschen vorläufig festnahm, berichtet die „WamS“. Das ergebe sich aus Ermittlungsakten, die, wie es heißt, mehr als 900 Seiten Protokolle enthalten – darunter abgehörte Telefongespräche, Auswertungsberichte und Tagebuchnotizen von Christina Block. Ermittelt wird den Angaben nach auch gegen Hennings Geschäftsführer Thorsten Mehles, einen früheren Hamburger Kriminaldirektor.

Wie die „WamS“ unter Bezug auf die Akten berichtet, soll sich Hanning für eine „Hauruck-Aktion“ eingesetzt haben. Aus der Entscheidung dänischer Behörden, den deutschen OLG-Beschluss vom Oktober 2021, wonach die Kinder an Christina Block herauszugeben seien, anzuerkennen, aber nicht umzusetzen, lasse sich die Aufforderung herauslesen, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, soll Hanning argumentiert haben. Mehles soll er gesagt haben, zwei aktive Polizisten rekrutieren zu können, die den Auftrag in Dänemark ausführen würden.

Was aus den Protokollen aber ebenfalls hervorgehe: Henning und Mehles sollen mit der tatsächlichen Entführung der beiden Kinder am Silvestermorgen 2024 nichts zu tun gehabt haben.

Wegen der Entführung muss sich Christina Block mit weiteren Angeklagten derzeit in einem Strafverfahren vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Block ist angeklagt, nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit den Auftrag erteilt zu haben, ihre Kinder aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark zu ihr nach Deutschland zu bringen. Block bestreitet das.

Ex-BND-Chef Hanning ist nicht mehr als Zeuge im Prozess geladen. Nach seiner Ankündigung, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, hob die Kammer am Landgericht Hamburg die Ladung für Ende Oktober auf.  

Hannings Anwalt hatte dem Landgericht mitgeteilt, dass sein Mandant sich endgültig entschieden habe, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, und darum gebeten, seine Abladung zu verfügen. Jeder Zeuge darf die Aussage vor Gericht verweigern, wenn er durch die Beantwortung der Fragen riskieren würde, selbst wegen einer Straftat verfolgt zu werden. (Tsp/dpa)

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