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Falsche Behauptungen über Beamtin: Presserat rügt falsche Berichterstattung von „Bild“ über Berliner Polizistin
Zahlreiche Rügen spricht der Presserat im März gegen die „Bild“ aus. Eine betrifft falsche Behauptungen über eine Polizistin. Der Tagesspiegel hatte die falschen Vorwürfe aufgedeckt.
Stand:
Der Deutsche Presserat hat die Redaktionen der „Bild“-Zeitung und der „B.Z.“ wegen der Berichterstattung über eine Berliner Polizistin gerügt. Die „Bild“-Zeitung hatte Ende vergangenen Jahres berichtet, die Frau habe zwei Kollegen sexuell missbraucht.
Wie der „Tagesspiegel“ in dieser Woche aufgedeckt hatte, waren sowohl die Vorwürfe gegen die Polizistin als auch die Behauptung, sie sei eine Trans-Frau, falsch. Weil die Redaktionen die Identität enthüllt hätten, liege ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vor. Außerdem habe die Berichterstattung die Unschuldsvermutung verletzt.
Zwei weitere Rügen erhielt das Online-Angebot der „Bild“-Zeitung wegen der Berichterstattung über den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Die Veröffentlichung eines Videos, das die Todesfahrt und damit das Sterben der Opfer zeige, verletze deren Würde. Die Grenze zur Sensationsberichterstattung sei überschritten, so der Presserat.
Außerdem sei die Echtheit des Videos zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht sichergestellt gewesen, was ebenfalls gegen den Pressekodex verstoße. Auch die Opferzahlen, die die Zeitung zwischenzeitlich verbreitet habe, sei unbelegt gewesen, was die Redaktion nicht deutlich gemacht habe.
Eine weitere Rüge gab es für das Springer-Medium wegen einer falschen Bildunterschrift zu Ausschreitungen rund um ein Fußballspiel in Amsterdam. Dort waren israelische Fans angegriffen worden. Ein Foto, das den Angriff dokumentieren sollte, zeigte aber den Angriff dreier israelischer Fans auf einen Niederländer. Die „Bild“-Zeitung habe dem Presserat gegenüber eine Korrektur des Fehlers abgelehnt, so das Gremium.
Weitere Rügen erhielt die Zeitung wegen irreführender Berichterstattung über Bürgergeld-Bezieher, wegen der Offenbarung der Identität der Kinder eines Vergewaltigungsopfers, des Vaters eines Tatverdächtigen, eines Verdächtigen in einem Mordfall und eines verunglückten Ehepaares. (KNA)
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