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Ärztemangel: Frau stirbt in Japan nachdem Klinik sie abweist

Eine hochschwangere Frau mit Gehirnblutung ist in Japan gestorben. Der Skandal: Bevor sie behandelt wurde, wiesen sieben Kliniken sie ab. Der Fall entfacht die Debatte um akuten Ärztemangel in dem Land neu.

In Japan ist eine Frau kurz nach einem Notkaiserschnitt gestorben, weil sie von mehreren Kliniken abgewiesen wurde. Die 36-Jährige litt an einer Gehirnblutung, wie Medien am Donnerstag berichteten. Der Tod der Frau entfachte erneut eine Debatte um akuten Ärztemangel in Japan.

Der Arzt der Patientin hatte Anfang des Monats eine Notfallklinik in Tokio gebeten, die 36-Jährige wegen "ungewöhnlich akuter Kopfschmerzen" sofort zu behandeln. Das Krankenhaus lehnte sie mit der Begründung ab, dass nur ein einziger Geburtshelfer im Dienst sei, dabei hatte die Frau noch gar keine Wehen, sondern Kopfschmerzen. Danach wiesen sechs weitere Kliniken die Frau ab. Schließlich nahm die Notfallklinik die 36- Jährige doch noch auf und holte das Kind per Kaiserschnitt gesund zur Welt. Die Frau wurde am Gehirn operiert. Trotzdem starb sie drei Tage später. Die Klinik rechtfertigte im Nachhinein ihr Verhalten laut Medienberichten damit, nicht ausreichend über den Gesundheitszustand der Frau informiert gewesen zu sein.

Harte Arbeitsbedingungen Grund für Ärztemangel

Bereits in der Vergangenheit hatte es Hunderte von Fällen in Japan gegeben, bei denen Schwangere gleich von mehreren Kliniken aus Mangel an Ärzten abgelehnt wurden. Oftmals waren sie sogar im Krankenwagen zu den Kliniken gebracht worden. Der jüngste Fall ist ungewöhnlich, weil er sich in der modernen Hauptstadt Tokio und nicht wie sonst oft auf dem Lande ereignete.

Als ein Grund dafür, dass immer weniger Medizinstudenten Geburtshelfer oder Kinderärzte werden wollen, gelten die harten Arbeitsbedingungen. Die meisten wollen nicht in den Provinzen arbeiten, sondern lieber in Großstädten, zumal sie dort besser verdienen. Ein weiterer Grund für den Ärztemangel ist auch eine steigende Zahl an Prozessen wegen des Vorwurfs ärztlicher Fehlbehandlungen. (ut/dpa)

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