
© ddp
Bushido-Urteil: Gericht folgt Gangsta-Klage gegen Musikpiraten
"Gangsta-Rapper" Bushido hat die Justiz ausnahmsweise auf seiner Seite. Der gelernte Lackierer geht gegen Computerbesitzer vor, die seine Musik aus einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen haben sollen. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigt eine einstweilige Verfügung gegen drei Beklagte.
Stand:
Der Berliner Rapper Bushido hat einen juristischen Erfolg gegen Musikpiraterie erzielt. Wie das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch mitteilte, wurden drei einstweilige Verfügungen Bushidos gegen Computerbesitzer bestätigt - sie sollen seine Musik bei einer illegalen Online-Tauschbörse heruntergeladen haben.
Die drei Beklagten bestritten die Vorwürfe und argumentierten, auf ihren Rechnern habe sich nicht einmal eine geeignete Download-Software befunden. Das Gericht folgte dennoch der Klage von Bushido. PC-Besitzer müssten ihre WLAN-Verbindung auch vor Eingriffen durch Unbefugte schützen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagten können Revision beim Oberlandesgericht einlegen. (ck/dpa/ddp)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: