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Und „reingejuckt“: Bis zu 1000 Fischer springen nach einem Böllerschuss in den Memminger Stadtbach – Frauen dürfen zugucken.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa/picture alliance

Gleichstellung: In Memmingen wird gestritten, ob Frauen Fische fangen können

Jedes Jahr wird im Allgäu ein Forellenfang organisiert - exklusiv für Männer. Eine Einwohnerin will nun mitfischen. Doch der Verein sperrt sich.

Ob Frauen und Männer immer und unter allen Umständen gleich zu behandeln sind, ist eine Frage, die zunehmend auch an deutsche Traditionen und Brauchtümer gestellt wird. Zuletzt geriet Bremen in das Zentrum der Kritik, wo sich neben der traditionellen Schaffermahlzeit auch die sogenannte Eiswette ortsansässiger Kaufleute für Frauen öffnen soll. Der Präsident des veranstaltenden Vereins, der Wert darauf legt, ein „Herrenclub“ zu bleiben, sprach von „Gendergaga“. Bislang weniger bekannt, bahnen sich jetzt auch im bayerischen Memmingen Konflikte an: Eine Frau fordert die Teilnahme am männlich dominierten jährlichen Fischertag. Unterstützt wird sie dabei von einer Rechtsanwältin aus Berlin.

Der Fischertag findet jeden Sommer vor den Ferien in Memmingen statt. Er hat eine Geschichte, die bis in das Mittelalter reicht. Jährlich zieht das Spektakel rund 30.000 Zuschauer und Mitwirkende an. Am Fischertag wird der Stadtbach ausgefischt, um abgelassen und gereinigt zu werden. Um Punkt acht Uhr morgens „jucken“ (springen) meist mehr als 1000 Fischer nach einem Böllerschuss in den Bach. Knietief stehen sie im Wasser, ausgestattet mit einem Fischernetz und fischen. Ziel ist, die schwerste Bach- oder Regenbogenforelle zu fangen. Derjenige, dem das gelingt, wird anschließend zum Fischerkönig gekürt.

Beim Festtag wird es patriachalisch

Veranstalter des Fests ist der Fischertagsverein Memmingen. Bis hierher reicht noch die Gleichheit zwischen den Geschlechtern: Mitglieder dürfen sowohl männlich als auch weiblich sein. Rund um den Festtag aber wird es patriarchalisch. In der Vereinssatzung heißt es, dass die Gruppe der Stadtbachfischer, die allein das Recht hat, am Fischertag den Stadtbach auszufischen und die Königswürde zu erlangen, „nur männliche Mitglieder des Vereins“ aufnimmt, die ihren ersten Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Memmingen haben.

Die Berliner Rechtsanwältin Susann Bräcklein vertritt eine Memmingerin, die derzeit einigen Ärger macht. Deshalb zieht es ihre Mandantin vor, anonym zu bleiben. Sie verlangt, die Satzung des Fischertagsverein zu ändern und in die Untergruppe der Stadtbachfischer aufgenommen zu werden. Vereinsmitglied ist sie bereits. Von den Stadtbachfischern bleibt sie jedoch ausgeschlossen – nur weil sie eine Frau ist.

Können Mädchen wie Jungen singen?

Die Delegierten des Vereins lehnten einen ersten Antrag Anfang 2018 ab, unter großem Beifall, wie in einem Lokalblatt vermerkt ist. Doch die Frau zeigt sich hartnäckig. Ihren Antrag hat sie Ende Januar nochmals gestellt und will jetzt auch die Antidiskriminerungsstelle des Bundes einschalten. Bräcklein, ehemals Referentin der SPD-Bundestagfraktion und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, hat einschlägiges Engagement vorzuweisen. So setzt sie sich für die Aufnahme von Mädchen in Knabenchöre ein. „Auch Mädchen können Thomanerinnen werden“, schrieb sie kürzlich im Tagesspiegel. Stimmenunterschiede seien, wenn überhaupt, nur für Experten heraushörbar.

Ähnlich argumentiert Bräcklein jetzt. Nicht nur Männer könnten Forellen fangen. „Das ist Diskriminierung.“ Zur Seite steht ihr dabei der Grundgesetzartikel drei, wonach nicht allein wegen des Geschlechts benachteiligt werden darf. „Das muss für die staatlich geförderten Vereine gleichermaßen gelten“, sagt Bräcklein. Die Satzung des Fischertagsvereins verweist dagegen auf die ausschließlich männliche Tradition. „Dies kann den Ausschluss von Frauen nicht rechtfertigen.“

Die Anwältin wendet ein, dass der Verein, anders als es in seiner Satzung steht, keinen gemeinnützigen Zweck im Sinne der Abgabenordnung verfolgt. Bräcklein verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2017. Darin heißt es, dass eine Freimaurerloge, die Frauen gemäß ihrer Bundestradition von der Mitgliedschaft ausschließt, nicht im steuerlichen Sinne gemeinnützig sein kann (Az. V R 52/15). Denn dies verlangt, dass die Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, in allen denkbaren Varianten geistiger oder sittlicher Betätigungen über gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgaben bis hin zu Freizeitbetätigungen. Dann gewährt das Gesetz eine Steuervergünstigung.

Tierschützer finden die Veranstaltung "barbarisch"

Ausschließlich männlich besetzte Freimaurerlogen können demnach nicht gemeinnützig sein, weil mit dem Ausschluss der Frauen das Ziel verfehlt wird, die „Allgemeinheit“ zu fördern. Das Gleiche müsse für die Stadtbachfischer gelten, findet Bräcklein, die zudem fordert, dass schon die Behörden darauf ein Auge haben müssen:. „Geht das Finanzamt bei der Prüfung der Gemeinnützigkeit über den grundlosen Ausschluss von Frauen hinweg, fördert der Staat selbst die Diskriminierung und mutet Diskriminierungsopfern zu, den Rechtsweg zu beschreiten“, bemängelt sie.

Bundesweit Schlagzeilen machte das Forellenfest bislang aus anderer Perspektive. Die Tierschutzorganisation Peta macht sich seit Jahren für ein Verbot stark. Die Veranstaltung sei „barbarisch“. Aber Peta sprach auch das Gleichheitsproblem an und forderte 2016 die bayerische Frauenbeauftragte auf, sich für ein Ende des Fischertags einzusetzen. Man wird vom Stadtfest weiter hören. Sollte ihr Antrag scheitern, erwägt die betroffene Memmingerin den Gang vor Gericht.

Allegra Fischer

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