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Gammelfleischprozess: Großhändler zu Bewährungsstrafe verurteilt

Rund eineinhalb Jahre nach dem ersten großen Gammelfleischskandal in Baden-Württemberg ist ein Großhändler zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Stand:

Tettnang - Das Amtsgericht Tettnang befand den 40-Jährigen am Freitag für schuldig, verdorbenes Fleisch an Gaststätten in der Bodenseeregion und in Bayern verkauft zu haben. Die Bewährungszeit für den ehemaligen Geschäftsführer eines Tettnanger Betriebs beträgt fünf Jahre. Außerdem muss er eine Geldbuße von 15.000 Euro zahlen. Im November 2005 waren in der Firma 2,5 Tonnen Fleisch und Wurstwaren beschlagnahmt worden. (tso/dpa)

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