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Paul Watson, Gründer der Umweltschutzorganisation Sea Shepherd.

© AFP

Sea Shepherd: Haftbefehl gegen Tierschützer Watson wieder in Kraft gesetzt

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Gericht hat festgestellt, dass der Kandadier seit Sonntag gegen Meldeauflagen verstößt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Auslieferungshaftbefehl gegen den Tierschützer Paul Watson wieder in Kraft gesetzt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, war Watson seit Sonntag seinen Meldeauflagen nicht mehr nachgekommen und befindet sich damit auf der Flucht. Weil das „in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt war“, sei der Haftbefehl wieder in Vollzug zu setzen gewesen.

Der 61-jährige Kanadier war im Mai bei der Einreise nach Deutschland festgenommen und gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Über eine Auslieferung Watsons nach Costa Rica ist vom Gericht noch nicht entschieden worden; das lateinamerikanische Land wirft dem Gründer der Tierschutzorganisation Sea Shepherd Behinderung der Schifffahrt vor. (AFP)

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