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Christina Block sitzt am 20. Prozesstag mit ihrem Anwalt im Hamburger Landgericht.

© AFP/Marcus Brandt

„Ich soll genötigt werden zu gestehen“: Christina Block beteuert Unschuld – und richtet Worte an ihre Kinder

Seit dem 11. Juli steht Steakhaus-Erbin Christina Block vor Gericht. Am neuen Verhandlungstag gibt es zunächst Einlassungen, Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann und Wortgefechte mit der Richterin.

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Der 20. Prozesstag gegen Steakhaus-Erbin Christina Block wegen der Entführung ihrer Kinder hat am Donnerstag im Landgericht Hamburg mit einer Überraschung begonnen. Die 52-Jährige gab eine Erklärung ab. Darin beteuerte sie erneut ihre Unschuld und erhob schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Stephan Hensel.

Er und sein Anwalt hätten versucht, sie unter Druck zu setzen und zu nötigen, sagte Block. Die Nebenklage habe vor Medien erklärt, dass die Angeklagte ihre Kinder erst wiedersehen könne, wenn sie ihr Verteidigungsverhalten ändere. „Ich soll genötigt werden zu gestehen, was ich nicht getan habe“, sagte die Unternehmerin. Sie regte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft an.

Anwalt des Ex-Manns weist Vorwurf zurück

Der Anwalt ihres Ex-Manns, Philip von der Meden, wies ihren Vorwurf am Rande des Prozesses als „Unfug“ zurück. „Ich nehme das als verzweifeltes Strampeln einer Angeklagten wahr“, sagte der Jurist. Er nötige Block nicht, wenn er ihr mitteile, dass es selbstverständlich für die Kinder hilfreich sein werde, wenn sie sich offen dazu bekenne, was sie getan habe. „Wenn sie nichts getan hat, dann kann sie sich natürlich zu nichts bekennen.“

Ich, die die Kinder geboren hat, darf keinen Umgang mit ihnen haben.

Christina Block am 20. Prozesstag

Christina Block beteuerte erneut ihre Unschuld. „Ich bleibe dabei: Ich bin unschuldig“, sagte die 52-Jährige. „Was mir vorgeworfen wird, habe ich nicht getan.“ Auch die Gewaltvorwürfe seien nichts als eine Erfindung ihres Ex-Mannes, Stephan Hensel.

Die Tochter des Unternehmensgründers Eugen Block ist angeklagt, während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt zu haben, zwei ihrer vier Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres in Dänemark lebenden Ex-Mannes zu entführen. Der damals zehnjährige Sohn und die 13 alte Tochter sollen von einer israelischen Sicherheitsfirma nach Deutschland gebracht worden sein. Bei der Aktion wurde der Vater der Kinder geschlagen, darum tritt er in dem Prozess als Nebenkläger auf.

Block über dänische Gerichtsentscheidung empört

In dem andauernden Sorgerechtsstreit hatte nach Angaben beider Eltern ein dänisches Berufungsgericht am Montag ein Urteil bestätigt, nach dem Christina Block weiterhin der Kontakt zu ihren beiden minderjährigen Kindern untersagt wird. Block äußerte sich in ihrer Erklärung empört und sprach von einer „radikalen Entscheidung“: „Ich, die die Kinder geboren hat, darf keinen Umgang mit ihnen haben“, kritisierte sie. „Was, wenn meine Unschuld am Ende feststeht?“

Auch bei dem Termin habe ihr Ex-Mann sie aufgefordert, ihre Verteidigungsstrategie zu ändern. Dann könne sie irgendwann wieder Kontakt zu ihren Kindern bekommen. „Ich würde alles tun, um meine Kinder zu sehen, aber ein Geständnis ablegen, das kann ich nicht tun“, sagte Block. Sie werde bei der Wahrheit bleiben.

Gerhard Delling, ehemaliger Fernsehmoderator und Sportjournalist, Christina Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin und ihr Verteidiger Ingo Bott (Mitte) kommen zum Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung.

© dpa/Georg Wendt

Sie richtete auch eine direkte Botschaft an ihre Kinder: „Meine Arme sind immer offen, egal wann!“ Hildebrandt unterbrach sie der „Bild“ zufolge und machte sie darauf aufmerksam, dass sie sich zur Sache äußern und keine allgemeinen Erklärungen abgeben soll. Block entgegnete dem Bericht zufolge: „Entschuldigung, dass ich über meine Kinder spreche, es ist die einzige Gelegenheit, in der ich zu ihnen sprechen kann.“

Anwalt von Mitangeklagtem fordert zügigen Prozess

Die Vorsitzende Richterin unterbrach die Angeklagte mehrfach und forderte sie auf, sich nur „zur Sache“, also zu den Anklagepunkten zu äußern. Die Staatsanwältin ging ebenfalls dazwischen und sagte: „Eine Anzeigenerstattung in einer Hauptverhandlung ist keine Erklärung zur Sache.“ Blocks Verteidiger Ingo Bott erklärte dazu: „Frau Block darf sich äußern, das ist ihr gutes Recht.“ Die Vertreter der Staatsanwaltschaft sollten die Erklärung seiner Mandantin als Ermittlungsanregung zur Kenntnis nehmen. 

Im Anschluss forderte der Verteidiger eines mitangeklagten Israelis das Gericht auf, den Prozess zügig zu führen, weil sein Mandant als einziger in Untersuchungshaft sitze. „Wenn es so weitergeht, werden wir tatsächlich bis Juni verhandeln“, sagte Rechtsanwalt Sascha Böttner am 20. Verhandlungstag. Er vertritt den 36-jährigen Israeli, der seine Beteiligung an der Rückholaktion umfassend gestanden hat. Das Gericht hat Termine bis Ende März angesetzt. 

Überwachungsbilder zeigen mutmaßliche Entführer

Das Gericht nahm zahlreiche Aufnahmen einer Überwachungskamera aus einem Hamburger Luxushotel in Augenschein. Die Fotos zeigten nach Angaben des Israelis unter anderem den Geschäftsführer und weitere Mitarbeiter einer israelischen Sicherheitsfirma, die nach Angaben von Block die IT-Sicherheit des Hotels, das zur Block-Gruppe gehört, prüfen sollte.

Tatsächlich sollen sie nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die Kinder aus Dänemark nach Deutschland gebracht haben. Die Aufnahmen aus der Hotellobby stammten nach Angaben der Vorsitzenden Richterin von Ende Dezember 2023, wurden also nur wenige Tage vor der Entführung der Kinder aufgenommen. (Tsp/dpa)

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