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© REUTERS/Kai Pfaffenbach

Update

Mitarbeiter sah Persönlichkeitsrechte verletzt: Klage gegen Gendersprache-Leitfaden bei Audi abgewiesen

Audi gibt seinen Mitarbeitern bestimmte Formulierungen vor und ein Angestellter der Konzernmutter VW klagte dagegen. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt.

Stand:

Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) nutzen.

Wie die Zivilkammer am Freitag entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte. Der Kläger kündigte an, dass Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. „Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus“, sagte er zu möglichen Rechtsmitteln.

In der mündlichen Verhandlung im Juni war eine gütliche Einigung bereits gescheitert. Die Anwälte der Audi AG lehnten es ab, die Genderformen aus allen E-Mails an den VW-Prozessmanager und den dazugehörigen Anhängen zu entfernen. Dies sei nicht praktikabel, meinten sie.

Der Autobauer hatte im vergangenen Jahr eine Unternehmensrichtlinie zu Gendersprache erlassen. „Audi möchte gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen“, begründete das Unternehmen den Schritt im März 2021. Dies sei ein Zeichen für Gleichberechtigung und solle die Vielfalt der Geschlechter besser abbilden.

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Der Kläger stört sich daran, dass seitdem in der Kommunikation mit ihm Genderformen wie der Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) genutzt werden sollen. Sein Anwalt Dirk Giesen betonte, der Kläger „möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache“. Die im Leitfaden vorgeschriebene Verwendung führe zu neuer Diskriminierung und verletzte seine Persönlichkeitsrechte. Audi soll nach Ansicht des Klägers verpflichtet werden, ihm keine Mails, Mailanhänge und Präsentationen mit diesen sogenannten Gender-Gaps mehr zu schicken - und bei Verstößen 100 000 Euro zahlen.

Unterstützt wurde die Klage von dem unter Experten umstrittenen Verein Deutsche Sprache, der das Gendern generell ablehnt und von einer „Ideologie“ spricht. Andere Organisationen der Sprachpflege sehen eine Notwendigkeit des Genderns, appellieren aber an die Einhaltung der grammatikalischen Regeln. So sieht die Gesellschaft für deutsche Sprache eine Doppelnennung („Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“) positiv, den Unterstrich im Wort oder das Gendersternchen („Mitarbeiter*innen“) hingegen problematisch. (dpa)

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