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Ein Angeklagter wird vor Prozessbeginn von Justizbeamten in den Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) geführt. Der 21-jährigen Syrer muss sich für eine tödliche Messerattacke auf Touristen verantworten.

© Sebastian Kahnert/dpa

Angriff auf schwules Paar in Dresden: Lebenslange Haft nach tödlicher Messerattacke

Der Staatsschutzsenat sehe eine besondere Schwere der Schuld. Für den islamistischen Gefährder wurde eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet.

Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf ein schwules Paar in Dresden ist der 21-jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts sei der Syrer des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, sagte am Freitag der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats. Der Staatsschutzsenat sehe zudem eine besondere Schwere der Schuld.

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Zudem werde für den polizeibekannten islamistischen Gefährder eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet - das heißt, sie muss zu gegebener Zeit geprüft werden. Mit dem Urteil folgte der Senat am OLG Dresden den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für das mildere Jugendstrafrecht plädiert.

Der Syrer hatte am 4. Oktober 2020 in der Dresdner Innenstadt ein schwules Paar niedergestochen. Einer der Männer starb, sein Lebenspartner überlebte schwer verletzt. Laut Urteil handelte der Angeklagte aus einer radikal-islamistischen und homophoben Gesinnung heraus. Den Tathergang hatte er im Gefängnis einem Psychiater geschildert. Der Prozess hatte am 12. April begonnen. (epd)

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