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Rabiate Erziehungsmethoden haben in der Schule nichts zu suchen. Hier ein Klassenraum einer Schule in Oberfranken.

© dpa

Rabiate Erziehung: Lehrerin bindet Schüler am Stuhl fest

Er hatte nicht richtig aufgeräumt - deshalb bestrafte eine Lehrerin einen Schüler in Baden-Württemberg damit, dass sie ihn am Stuhl festband. Die Pädagogin hat gekündigt, aber der Fall wird weiter heftig diskutiert.

Eine Lehrerin in Bad Mergentheim in Baden-Württemberg soll einen Erstklässler während der Schulstunde mit einem Seil an einen Stuhl festgebunden haben. Das berichteten die „Fränkischen Nachrichten“ am Donnerstag. Mehrere andere Erstklässler aus derselben Klasse der katholischen Privatschule hätten die gesamte Schulstunde auf dem blanken Fußboden kniend verbringen müssen. Anlass sei gewesen, dass die Schüler am Vortag ihre Stühle beim Aufräumen nicht richtig auf die Tische gestellt hatten. Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft die Vorfälle, die sich bereits in der vergangenen Woche ereignet hatten.

Die Behörde hat die Rechtsaufsicht über die Privatschule. Die Elternbeiratsvorsitzende hatte sich am Donnerstag vergangener Woche an die Schulleitung gewandt. Bei dem Gespräch mit Schulleitung, Lehrerin, Elternvertretern sowie weiteren Pädagogen am Samstag sei klar geworden, dass die Vorgehensweise der Lehrerin grundsätzlich nicht den pädagogischen Vorstellungen und Werten der Schule entspreche. Sie habe dann „aus persönlichen Gründen“ gekündigt, sagte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums.
Die Angelegenheit werde geprüft. Zudem werde untersucht, ob der Lehrkraft eine künftige Tätigkeit als Lehrerin an einer Privatschule zu untersagen sei. „Weitere Aussagen wollen wir aufgrund der Verschwiegenheitspflicht in Personalangelegenheiten nicht erteilen“, sagte die Sprecherin weiter.
Der Schulleiter war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, das Kultusministerium in Stuttgart wollte sich nicht äußern. „Für Privatschulen sind wir nicht zuständig“, sagte eine Sprecherin. Grundsätzlich lege jede Lehrkraft einen Diensteid ab, zudem müsse sich jeder Pädagoge an Paragraf 90 des Schulgesetzes halten, in dem es unter anderem heißt: „Die körperliche Züchtigung ist ausgeschlossen.“ (dpa)

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