zum Hauptinhalt
03.07.2023, Bayern, München: Manfred Genditzki sitzt vor Prozessbeginn im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall im Gerichtssaal.

© dpa/Sven Hoppe

Mehr als 13 Jahre zu Unrecht in Haft: Justizopfer Genditzki verklagt Bayern auf 750.000 Euro

Fast anderthalb Jahrzehnte saß Manfred Genditzki unschuldig hinter Gittern. Nach seinem Freispruch im vergangenen Jahr fordert er vom Freistaat Bayern ein Schmerzensgeld.

Stand:

Nachdem er 13 Jahre zu Unrecht wegen des sogenannten Badewannen-Mordes in Haft gesessen hatte, verklagt Manfred Genditzki den Freistaat Bayern. Er fordert mindestens 750.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts München I der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ein entsprechendes Verfahren sei dort anhängig (Az. 15 O 4348/24). „Der Kläger fordert ein angemessenes Schmerzensgeld, zumindest in Höhe von 750.000 Euro“, sagte die Sprecherin.

Genditzkis Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war er im Juli vergangenen Jahres von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. In dem neu aufgerollten Prozess nach Genditzkis Kampf durch alle Instanzen hatte schließlich selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Genditzki: „14 Jahre sind weg“

Mehr als 13 Jahre lang saß er im Gefängnis, bevor sein Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich war, weil neue Gutachten untermauerten, dass die alte Frau bei einem Unfall starb und nicht Opfer eines Verbrechens wurde. „Ich werde keine Freudensprünge machen“, sagte Genditzki selbst nach seinem Freispruch. „Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg.“

Im September 2023 hatte Genditzki nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München eine Entschädigung von 368.700 Euro erhalten. Dieser Betrag entspricht der Entschädigung für 4916 Tage im Gefängnis, denn pro Tag stehen Genditzki nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) 75 Euro zu. Genditzki und seine Anwältin Regina Rick hatten aber bereits angekündigt, sich mit dieser Summe nicht zufriedenzugeben und auf Wiedergutmachung zu pochen.

Parallele zum Fall Mollath

Genditzkis Klage ist gestützt auf Amtshaftungsansprüche nach Paragraf 839 des Bundesgesetzbuches und Artikel 34 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“

Ähnlich wie nun Genditzki hatte auch schon Justizopfer Gustl Mollath, der mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß, den Freistaat im Zuge der Amtshaftung verklagt. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })