
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Verurteilung für Ermordung von drei Frauen: Messerstecher von Würzburg kommt in Psychiatrie
13 Monate nach der tödlichen Messerattacke verurteilt ein Gericht den Täter. Weil er psychisch krank ist, wird er unbefristet in eine Psychiatrie verwiesen.
Stand:
Für die tödliche Messerattacke auf arglose Passanten in Würzburg schickt das Landgericht Würzburg einen psychisch kranken Mann unbefristet in eine Psychiatrie. Das sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Schuster, am Dienstag bei der Urteilsverkündung.
[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]
Es gilt als erwiesen, dass der zur Tatzeit schuldunfähige Beschuldigte am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt wahllos Menschen mit einem Küchenmesser angriff. Drei Frauen starben, neun Menschen wurden verletzt.
Der Geflüchtete aus Somalia ist laut zweier unabhängig voneinander erstellten Gutachten paranoid schizophren und hörte Stimmen, die ihm die Tat befohlen hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az: 1 Ks 502 Js 278/21)
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte den Mann um die 30, dessen Alter den Behörden nicht bekannt ist, unter anderem des dreifachen Mordes und versuchten Mordes beschuldigt.
Der Beschuldigte ist zwei unabhängigen Gutachten zufolge psychisch krank und war demnach bei dem Verbrechen schuldunfähig. Das Sicherungsverfahren fand aus Platzgründen in einer Veranstaltungshalle in Estenfeld bei Würzburg statt.
„Wählte die Geschädigten willkürlich aus“
Seit April muss sich der Mann im Sicherungsverfahren verantworten. „Der Beschuldigte wählte die Geschädigten willkürlich aus“, hatte Oberstaatsanwältin Judith Henkel in ihrem Schlusswort am Montag gesagt.
Der Somalier habe heimtückisch und aus Hass auf Deutschland gehandelt, wo er sich ungerecht behandelt und vom Geheimdienst verfolgt gefühlt habe. „Seine Absicht war es, so viele Menschen wie nur möglich (...) zu töten.“ Hinweise auf ein politisches Tatmotiv oder Frauenfeindlichkeit hätten sich nicht ergeben. (dpa)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: