Panorama: Mord – für eine neue Identität
Lebenslange Haft für Serienausbrecher Bogner
Lübeck - Das Lübecker Landgericht hat den Serienausbrecher Christian Bogner wegen Mordes zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Kammer sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 50-Jährige im Oktober 2004 nach einer spektakulären Flucht aus dem Lübecker Gefängnis einen arbeitslosen Gärtner aus Eutin tötete.
Er habe den ihm ähnlich sehenden Mann umgebracht, um dessen Identität anzunehmen. Der Bruder des Angeklagten muss nach dem Urteil wegen Beihilfe zum Mord und Gefangenenbefreiung drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht nach gut einjähriger Prozessdauer dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Den Anklägern zufolge hatte der Angeklagte bereits vor seiner Flucht gezielt nach einem Doppelgänger gesucht, ihn mit Hilfe seines 48-jährigen Bruders gefunden, den Arbeitslosen dann mit einem angeblichen Jobangebot geködert und erdrosselt. Hingegen hatte die Verteidigung einen Freispruch für den gelernten Maschinenschlosser gefordert und dies mit der nicht sicher geklärten Todesursache des Opfers begründet.
Bogner hatte den Mord im Prozess bestritten. Er gab an, er habe den Mann in seiner Zeit im offenen Vollzug kennengelernt. Nachdem dieser ihn sexuell bedrängt habe, habe er das Bewusstsein verloren und als er wieder zu sich gekommen sei, habe der Freund tot neben ihm gelegen.
Bogner, der insgesamt knapp 30 Jahre seines Lebens einsaß, ist sieben Mal aus verschiedenen Gefängnissen und Haftkliniken entkommen. Einmal floh er aus einer Gerichtsverhandlung. Bei der Flucht im Oktober 2004 war er mit Hilfe eines Gabelstaplers und einer in der Gefängnisschlosserei selbst gebauten Leiter über die Mauer des Gefängnisses geflohen, in dem er wegen Bankraubs und Geiselnahme einsaß. Vier Tage später wurde er in Lübeck wieder festgenommen. Er stand schon einmal im Verdacht, einen Menschen ermordet zu haben. Einer seiner Jugendfreunde war 1995 verschwunden. Dessen Papiere fanden sich später bei dem heute 50-Jährigen. Der Mordprozess endete aber damals aus Mangel an Beweisen mit einem Freispruch. AFP
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