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20.10.2023, Nordrhein-Westfalen, Gelsenkirchen: Die beiden angeklagten Tagesmütter (2.v.l und r) warten mit ihren Anwälten Andre Wallmüller (2.v.r) und Christian Beckmann im Gerichtssaal auf den Beginn des Prozesses wegen fahrlässiger Tötung. Die Tagesmütter sollen ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Nun entschied das Gericht auf Freispruch.

© dpa/Roland Weihrauch

Nach dem Tod eines Zweijährigen in einer Kita: Gericht spricht die beiden Tagesmütter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei

Die Staatsanwaltschaft hatte den Erzieherinnen vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Der Junge war im August 2021 in einer Kita in Gelsenkirchen während der Mittagspause erstickt.

Stand:

Zwei Tagesmütter sind nach dem tragischen Tod eines zweijährigen Jungen in einer Mini-Kita in Gelsenkirchen freigesprochen worden.

Das Amtsgericht sah den Vorwurf der fahrlässigen Tötung am Freitag nicht als gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der zweijährige Junge hatte während der Mittagspause in seinem Etagenbett die schwere Spanplatte der darüberliegenden Matratze hochgedrückt und war mit dem Hals eingeklemmt worden. Er erstickte.

Die beiden Frauen, die als selbstständige Tagesmütter die Kinder in der städtisch organisierten Kita betreuten, hatten den Schlafraum während des Mittagsschlafs rund eine Stunde lang nicht betreten.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft ohne Bewährung für die beiden 38 und 27 Jahre alten Tagesmütter gefordert, da sie grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.

Die Verteidiger argumentierten hingegen, die Frauen hätten das Unglück nicht verhindern können. Sie hatten deshalb Freisprüche gefordert. (dpa)

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