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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

© Christoph Soeder/dpa

Nach Protesten von Autofahrern: Scheuer will neue Regeln zu Fahrverboten wieder ändern

Wer innerorts 21 Stundenkilometer zu schnell fährt, dem droht nach den verschärften Regeln ein Fahrverbot. Dies sei „vereinzelt unverhältnismäßig“, so Scheuer.

Rund zweieinhalb Wochen nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) sollen die Verschärfungen für Autofahrer bei Tempoverstößen nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums teils wieder zurückgenommen werden. Die Verschärfungen und Fahrverbote, die die Bundesländer in die StVO eingebracht hätten, seien "vereinzelt unverhältnismäßig", teilte das Ministerium von Andreas Scheuer (CSU) mit.

Der Minister sagte am Freitag in Berlin, er wolle den Ländern vorschlagen, dass künftig kein Monat Fahrverbot mehr drohe – dafür solle das Bußgeld leicht erhöht werden. Wie die "Bild" berichtete, soll das Bußgeld von 80 auf 100 Euro steigen. Bis vor drei Wochen drohte der Führerscheinentzug bei einmaligem Verstoß erst ab 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

"Viele Bürger, die auf ihr Auto angewiesen sind, haben uns geschrieben", erklärte das Ministerium im Kurzbotschaftendienst Twitter. Sie hätten Angst, ihren Führerschein und "so ihren Job zu verlieren". Konkret geht es demnach um die Regelung, dass es aktuell bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts bereits ein Fahrverbot gibt.

Scheuer hatte zugegeben, dass die neuen Regeln für "Aufregung" bei den Autofahrern gesorgt hätten und dass weitere Überarbeitungen notwendig seien. Es habe insgesamt 100 Änderungswünsche gegeben. Die Änderungen sollen jetzt die Akzeptanz bei den Bürgern erhöhen und das "Gerechtigkeitsempfinden" wieder herstellen. Eine Petition mit dem Titel "Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen" hatte mehr als 135.000 Unterstützer.

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"Wir arbeiten derzeit an der Änderung und sind bereits auf die Bundesländer für die notwendige Zustimmung zugegangen", erklärte das Ministerium. Auf die Frage, warum der Änderung der StVO in der derzeitigen Form dann zugestimmt worden sei, teilte das Ministerium mit, dass andernfalls die neuen Regeln "mit allen Vorteilen für Radfahrende und Rettungskräfte" nicht hätten in Kraft treten können.

"Insbesondere die Geschwindigkeitsverstöße werden unverhältnismäßig hart bestraft", zitiert die "Bild" den ADAC-Verkehrspräsidenten Gerhard Hillebrand. "Durch die Neuregelung ging die seit Jahren bewährte Differenzierung in leichte, mittlere und grobe Verkehrsverstöße und damit das Gleichgewicht aus Geldbußen, Punkten und Fahrverboten verloren. Hier macht eine stärke Differenzierung Sinn." Die Novelle der StVO gilt seit dem 28. April und sieht unter anderem einen besseren Schutz von Radfahrern und härtere Strafen für Parkverstöße oder die Blockade von Rettungsgassen vor. (AFP, dpa)

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