zum Hauptinhalt
Der Mann war bereits 1999 wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden
© dpa

Angeklagter verweigert Aussage: Prozess wegen Kindesmissbrauchs trotz Fußfessel

Trotz Überwachung mit elektronischer Fußfessel soll ein verurteilter Sexualstraftäter ein Kind missbraucht haben. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht in München verweigerte der 41-Jährige am Mittwoch zunächst die Aussage.

Sein Verteidiger begründete dies mit Misstrauen gegenüber dem zuständigen psychiatrischen Gutachter. Der hatte im Jahr 2006 die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mann befürwortet. Die Verteidigung forderte darum zumindest einen weiteren Sachverständigen. Dann werde sich der Angeklagte auch zu den Vorwürfen äußern.

Der heute 41-Jährige war aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden und trug anschließend eine elektronischen Fußfessel, damit er keine weiteren Straftaten begeht. Dennoch soll er sich im April 2012 an einem damals sieben Jahre alten Mädchen vergangen haben.

Der Mann war bereits 1999 wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Opfer war seine Stieftochter. Nachdem er die Gefängnisstrafe verbüßt hatte, kam er in nachträgliche Sicherungsverwahrung. Er wurde aber 2011 nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entlassen. (dpa)

Zur Startseite