Panorama: Schadenersatz für Opfer des Jamtal-Unglücks
Zwei Jahre nach dem Lawinenunglück im österreichischen Jamtal mit neun Toten hat das Oberlandesgericht (OLG) München einer Überlebenden Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen. Den Reiseveranstalter DAV Summit Club - ein Tochterunternehmen des Deutschen Alpenvereins - treffe eine Mitschuld, begründete der 8.
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Zwei Jahre nach dem Lawinenunglück im österreichischen Jamtal mit neun Toten hat das Oberlandesgericht (OLG) München einer Überlebenden Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen. Den Reiseveranstalter DAV Summit Club - ein Tochterunternehmen des Deutschen Alpenvereins - treffe eine Mitschuld, begründete der 8. OLG-Zivilsenat sein Urteil (Az.: 8 U 2053/01).
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