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Panorama: Scheidungsdrama: Boris Becker schaltet Bundesanwaltschaft ein

Das Scheidungsdrama von Boris und Barbara Becker ist zu einem Fall für den Bundesgerichtshof geworden. Dort stellten die Rechtsanwälte des dreifachen Wimbledon-Siegers laut "Bild am Sonntag" einen Antrag auf Rückkehr der Söhne Noah Gabriel und Elias Balthasar nach München.

Das Scheidungsdrama von Boris und Barbara Becker ist zu einem Fall für den Bundesgerichtshof geworden. Dort stellten die Rechtsanwälte des dreifachen Wimbledon-Siegers laut "Bild am Sonntag" einen Antrag auf Rückkehr der Söhne Noah Gabriel und Elias Balthasar nach München. Beide hatte Beckers Ehefrau Barbara vor drei Wochen nach Miami mitgenommen. Am Freitag stellte Boris Becker laut "BamS" zudem vor dem Familiengericht München einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung, um das alleinige Sorgerecht für seine Söhne zu bekommen.

Beckers Rechtsanwalt stellte beim Bundesgerichtshof einen Antrag auf Rückgabe der Kinder und bat den Generalbundesanwalt um Rechtshilfe. Dabei bezieht sich der Anwalt auf das so genannte Haager Abkommen, das seit 20 Jahren für internationale Kindesentführungen gilt. Weil deutsche Gerichtsurteile in den USA keine Anerkennung finden, soll ein US-Gericht verfügen, dass Barbara Becker die Kinder wieder nach Deutschland bringt.

In dem Antrag auf Einstweilige Anordnung in München wird Barbara Becker aufgefordert, die gemeinsamen Kinder in das Haus nach München zurückzubringen. Außerdem verlange Boris Becker das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder vorläufig alleine. Laut "Bams" muss das Gericht Barbara Becker das Sorgerecht entziehen, wenn der Vater das alleinige Sorgerecht für die Kinder bekommen soll. Das sei nach dem Familienrecht aber nur möglich, wenn die Mutter das Wohl der Kinder gefährde. Beckers Rechtsanwälte argumentierten, die plötzliche Flucht nach Miami und das Herausreißen aus dem gewohnten Umfeld schadeten dem Wohl der Kinder.

Einen ähnlichen juristischen Weg wie Boris Becker hatte unlängst Nina Hagen gewählt. Im Streit um das Sorgerecht für ihren Sohn Otis, der in den USA von seinem Vater festgehalten wurde, hatte sie im Sommer beim Generalbundesanwalt einen Antrag auf Rückführung des Kindes gestellt. Auch sie berief sich auf das Haager Abkommen. Nina Hagen konnte ihren Sohn schließlich nach Deutschland zurückbringen, noch bevor der Rechtsstreit um das Sorgerecht juristisch abschließend geklärt wurde. Gerichtliche Sorgerechtsentscheidungen führten auf politischer Ebene schon mehrfach zu Debatten zwischen Deutschland und den USA.

Becker hatte am 15. Dezember beim Amtsgericht München die Scheidung beantragt. Sein Ziel: Das Verfahren Becker gegen Becker solle auf deutschem Boden geführt werden. Bei einem Verfahren in Deutschland würde der Ehevertrag gelten, den Boris und Barbara am 16. September 1993 in München geschlossen hatten. Der wichtigste Punkt: Bei einer Scheidung erhält Barbara Becker eine Abfindung von fünf Millionen Mark. Zudem verzichtet sie bei der Scheidung auf Ehegattenunterhalt. Vor einem US-Gericht hätte dieser Vertrag wohl keine Gültigkeit und Barbara Becker könnte Anspruch auf die Hälfte des 200-Millionen-Mark-Vermögens erheben.

Am 8. Januar 2001 müssen die Beckers zunächst bei US-Richter Maynard Gross zum Hearing vor dem Bezirksgericht Miami/Florida vorsprechen. Es gehe um die Frage, ob sich Gross zuständig erkläre, die Sache zu verhandeln. Nach der Anhörung werde entschieden, ob der Fall juristisch in Miami oder München abgewickelt wird.

Seit zwei Jahren sei die Ehe zerrüttet, seit Beginn des Jahres 2000 lebten beide "innerhalb der Ehewohnung getrennt", zitierten mehrere Zeitungen aus dem Scheidungsantrag von Boris Becker bei Münchner Amtsgericht. Zudem sollen "mehrere Versöhnungsversuche von Seiten des Antragstellers" keinen Erfolg gehabt haben oder nach wenigen Tagen gescheitert sein. Die "Bunte" mutmaßt, dass Becker seine Frau "wahrscheinlich schon länger" betrogen hat - und zwar "mit enormer Energie".

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