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Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und seine Frau Soyeon Kim-Schröder verfolgen ein Fußballspiel

© dpa

Schröders Ehe mit Soyeon Kim: Verlassener Ehemann will Geld vom Altkanzler

Soyeon Kims Ex-Mann will Ausgleich für „seelische Qualen“. Aber nicht wegen eines alten Ehebruch-Paragraphen, wie zunächst berichtet wurde.

Von Jonas Bickelmann

Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder ist vom Ex-Mann seiner heutigen Ehefrau Soyeon Schröder-Kim auf umgerechnet etwa 75.000 Euro Schmerzensgeld verklagt worden, berichtet die "Bild". Der Ex-Mann werfe Schröder vor, dass er für das Scheitern seiner Ehe mit Kim verantwortlich sei. Die Summe von etwa 100 Millionen koreanischen Won fordere Kims Ex-Mann wegen "seelischer Qualen". Kaum auszuhalten sei für ihn der "Gesichtsverlust in der traditionellen Gesellschaft Koreas", wie es weiter heißt.

Schröder-Kim hatte sich 2017 von ihrem Mann, einem Schönheitschirurgen, scheiden lassen. Am 2. Mai 2018 heiratete sie den SPD-Politiker. Schröder traf Kim im Jahr 2015 auf einer Korea-Reise. Damals waren sowohl er als auch sie noch verheiratet. Inwiefern die Ehen der Kims und der Schröder-Köpfs zu diesem Zeitpunkt bereits zerrüttet waren, stellen die Beteiligten unterschiedlich dar.

Verwirrung gab es zunächst um die Frage, ob Gerhard Schröder nach einem über 60 Jahre alten Moral-Paragraphen angeklagt wird:
2015, als sich das heutige Ehepaar Schröder-Kim begegnete, war Ehebruch noch ein Straftatbestand des südkoreanischen Rechts. Inzwischen ist er das nicht mehr. Zwei Jahre Haft waren bis 2015 möglich. Das entsprechende Gesetz wurde allerdings im gleichen Jahr vom Verfassungsgericht für ungültig erklärt. Dass der Altkanzler nun trotz der Abschaffung des Paragraphen "wegen Ehebruchs" strafrechtlich belangt wird, ist deshalb schwer vorstellbar.

Den bekannten Details nach dürfte es sich um einen anderen Rechtsbestand handeln: "unangemessenes Verhalten". Der gehöre zum Zivilrecht und nicht zum Strafrecht wie der abgeschaffte Ehebruch-Paragraph, sagte der mit der koreanischen Gesellschaft vertraute Rechtsanwalt Martin Bernhardt dem Tagesspiegel. Es gebe Fälle, in denen nicht nur untreue Ehepartner, sondern auch die dritte Person, die Affäre, juristisch belangt wurden.

In einem früheren Verfahren sei etwa eine Frau wegen "unangemessenen Verhaltens" von der Ehefrau ihrer Affäre vor Gericht gebracht worden. Sie musste Geld an die Ehefrau des Mannes zahlen, weil der Betrogenen seelische Schmerzen entstanden seien. Schon Fotos harmloser Aktivitäten wie etwa eines Spaziergangs mit dem Mann reichten dafür aus, sagt Bernhardt. Es gehe in solchen Fällen aber um geringere Summen im vier- oder niedrigen fünfstelligen Bereich, sagt Bernhardt.

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