zum Hauptinhalt
Auf der Schul-Website ist eine Kleiderordnung zu finden, die das Tragen von Jogging- und Trainingshosen nicht gestattet.

© dpa/Jan-Philipp Strobel

Schüler vom Unterricht ausgeschlossen: Schule in Wermelskirchen verbietet Tragen von Jogginghosen

Die neue Kleiderordnung einer Schule in Wermelskirchen ist eindeutig: Wer in Jogginghose erscheint, kann gleich wieder gehen. Schüler und Eltern reagieren empört.

Ein Jogginghosen-Verbot an einer Schule in Wermelskirchen schlägt hohe Wellen. Medienberichten zufolge hat die Leitung der dortigen Sekundarschule begonnen, die schon länger geltende Kleiderordnung der Schule umzusetzen und Schüler in Jogginghosen nach Hause geschickt. Dies sorgt laut den Berichten für Ärger bei den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern.

Bestätigt hat die Schule ihr Vorgehen am Mittwoch nicht. Stattdessen verwies sie Medienanfragen an die Bezirksregierung in Köln. Die Behörde ließ Fragen zum konkreten Verhalten der Schulleitung zunächst unbeantwortet.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Auf der Schul-Website ist allerdings eine Kleiderordnung zu finden, die das Tragen von Jogging- und Trainingshosen nicht gestattet. Zudem ist dort ein Brief an die Eltern mit Datum von vergangener Woche eingestellt, in dem die Schule ankündigt, Schüler bei Verstoß gegen die Kleiderordnung nach Hause zu schicken.

Die Landesschülervertretung kritisierte das Vorgehen in Wermelskirchen. „Der sofortige Ausschluss vom Unterricht ist auf jeden Fall nicht der richtige Weg“, sagte Vorstandsmitglied Julius Lachmann auf Anfrage. Im Schulgesetz sei lediglich von einer Empfehlung die Rede.

„Man muss sich fragen, ob eine Jogginghose wirklich den Schulfrieden gefährdet und einen Ausschluss rechtfertigt“, sagte Lachmann. Fragwürdig sei zudem, dass die Kleiderordnung vier Jahre lang nicht umgesetzt worden sei. Daher hätte vorher die aktuelle Schülerschaft befragt werden sollen, ob eine Zustimmung überhaupt noch vorliegt. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false