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Panorama: Schwangere darf schweigen

Urteil: Beim Einstellungsgespräch müssen Frauen nichts sagen

Erfurt/Leipzig (dpa). Frauen dürfen eine Schwangerschaft bei Einstellungsgesprächen generell verschweigen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt. Damit folgte das höchste deutsche Arbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und änderte seine bisherige Rechtsprechung. Danach musste bisher eine Schwangerschaft bei bestimmten Beschäftigungen angegeben werden. Dies galt etwa bei einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung.

Nach dem Urteil ist eine Leipzigerin in einer Wäscherei in der Messestadt einzustellen (Az.: 2 AZR 621/01). Dies hatte das Unternehmen mit seiner Revision vor dem BAG zu verhindern versucht. Es warf der Frau arglistige Täuschung vor, weil sie nicht erzählt hatte, dass sie ein Kind erwartet. Der Arbeitgeber sah den unbefristeten Arbeitsvertrag als nichtig an und lehnte eine Beschäftigung als Wäschereigehilfin ab. Dagegen hatte die Frau bereits erfolgreich vor dem Arbeitsgericht in Leipzig und dem sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz geklagt.

Nach Auffassung der Erfurter Richter ist das Verschweigen der Schwangerschaft nicht als arglistige Täuschung zu werten, weil die Frage danach unzulässig ist. Sie stelle eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts dar. Dies gelte auch für den Fall, dass die vereinbarte Tätigkeit wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes zunächst nicht ausgeübt werden könne. Das Beschäftigungshindernis sei in diesen Fällen vorübergehender Natur und keine dauerhafte Störung des Vertragsverhältnisses.

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