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Das Oberverwaltungsgericht hatte einer Klage der Lehrerin bereits nicht stattgegeben

© dpa/Guido Kirchner

Update

Seit 16 Jahren krankgeschrieben: Disziplinarverfahren gegen Lehrerin eingeleitet

Eine dauerkranke, verbeamtete Lehrerin hatte sich dagegen gewehrt, einen Termin beim Amtsarzt wahrnehmen zu müssen.

Stand:

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat gegen eine verbeamtete Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die seit 16 Jahren krankgeschrieben ist, ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das bestätigte eine Sprecherin der Behörde dem „Spiegel“. Auch gegen die zuständige Person in der Bezirksregierung gebe es ein Disziplinarverfahren. Die jeweilige Dauer sei nicht absehbar, so die Sprecherin.

Das Land NRW hatte als Dienstherr der Frau im April 2025 eine Untersuchung durch einen Amtsarzt angeordnet, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist. Die Frau ging dagegen gerichtlich vor. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle.

Gericht: Untersuchung rechtens und Teil der Fürsorgepflicht

Doch das Oberverwaltungsgericht in NRW befand, dass die Untersuchung rechtens sei. Zwar sei die jahrelange Untätigkeit in dem Fall in der Tat nicht nachvollziehbar, die Untersuchung aber dennoch gerechtfertigt. Sie diene dazu, Klarheit über den Gesundheitszustand zu bekommen. Das sei auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Zum Wohle der Allgemeinheit werde so auch sichergestellt, dass nur dienstfähige Beamte arbeiten und nicht dauerhaft ohne Gegenleistung bezahlt werden.

Die Bezirksregierung soll nun aufarbeiten, wie die Frau über Jahre in Vergessenheit geraten konnte. Mit einem Disziplinarverfahren prüft der Staat, ob Beamte Dienstvergehen begangen haben. Ist dies der Fall, drohen beamtenrechtliche Konsequenzen, etwa eine Kürzung von Bezügen.

Die Frau leistete seit 2009 keinen Dienst mehr. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer krankschreiben, ohne dass das Land eingriff. Das sei zwar unverständlich, so das Gericht, aber für die Entscheidung sei das unerheblich. (dpa)

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