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Panorama: Unfreiwillige Vaterschaft: Unterhalt trotz Samenraub

Männer müssen selbst dann Unterhalt für ihre Ehefrau zahlen, wenn diese sich gegen den erklärten Willen des Mannes mit dessen Samen künstlich befruchten läßt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Männer müssen selbst dann Unterhalt für ihre Ehefrau zahlen, wenn diese sich gegen den erklärten Willen des Mannes mit dessen Samen künstlich befruchten läßt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Im zugrundeliegenden Fall hatte sich ein Ehepaar, das keine Kinder bekommen konnte, zu einer künstlichen Befruchtung entschlossen. Nach drei erfolglosen Versuchen teilte der Mann seiner Gattin mit, dass er keine weiteren Versuche wünsche, da er sich trennen und zu einer anderen Frau ziehen werde. Die Ehefrau ließ sich dennoch erneut mit dem tiefgefrorenen Sperma ihres Mannes künstlich befruchten und wurde dieses Mal schwanger. Trotz dieser Art von "Samenraub" muss der geschiedene und wieder verheiratete Mann Unterhalt für seine Ex-Gattin zahlen, entschied der BGH. Eine frühere Instanz hatte seine Unterhaltsverpflichtung noch beschränkt.

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