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Eine Kerze vor dem Wohnhaus in Dinslaken, in dem ein dreijähriges Mädchen starb.

© dpa/Christoph Reichwein

Vater versenkt Dreijährige in Kanal: Ermittlungen gegen sieben Mitarbeiter des Jugenddezernats

Ein Mann hatte seine Tochter in einem Keller eingesperrt, wo sie an Erbrochenem erstickte. Bei der Stadt Dinslaken waren vorher schon Hinweise auf Kindeswohlgefährung eingegangen.

| Update:

Im Fall des dreijährigen Mädchens, dessen Vater es in einen Keller gesperrt und nach seinem Tod in einem Kanal versenkt hatte, wird jetzt auch gegen sieben Mitarbeitende der Stadt Dinslaken ermittelt. Es bestehe der Verdacht der fahrlässigen Tötung, sagte ein Sprecher der Duisburger Staatsanwaltschaft auf Anfrage am Montag.

Es handle sich um Bedienstete des Jugenddezernats. Die Eltern des Mädchens stehen unter Mordverdacht und befinden sich in Untersuchungshaft. Beide sollen das Kind schwer misshandelt und am Ende getötet haben.

Zur Ausweitung der Ermittlungen schilderte der Staatsanwalt, es habe in der Vergangenheit Hinweise auf Kindeswohlgefährdung gegeben. Auch ein Hausbesuch sei erfolgt. Es sei fraglich, ob die zuständigen städtischen Bediensteten danach ordnungsgemäß gehandelt hätten.

Es müsse untersucht werden, was nach den Hinweisen und dem Hausbesuch unternommen worden sei und was eben nicht. Zu Details könne man sich zunächst nicht äußern.

Der Vater des Kindes hatte am 6. Oktober auf einer Polizeiwache angegeben, die Leiche seiner Tochter am 1. Oktober mit Gewichten beschwert und in Oberhausen im Rhein-Herne-Kanal versenkt zu haben. Zuvor soll der 40-jährige Deutsche sein Kind zur Strafe in einen Keller gesperrt haben, wo es laut Obduktion an Erbrochenem erstickte.

Der Leichnam des Mädchens war wenig später geborgen worden. Gegen beide Eltern bestehe ein Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes, erläuterte Staatsanwalt Martin Mende. Zu den Vorwürfen äußerten sie sich auch weiterhin nicht.

Die Stadt Dinslaken unterstützt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft „in vollem Umfang“, wie sie betonte. Es gelte die Unschuldsvermutung. Den Mitarbeitenden stelle man einen rechtlichen Beistand zur Seite. (dpa)

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