Panorama: Verbraucherschutz: Vorsicht bei Fördermitgliedschaften
Auch in der Weihnachtszeit sollte nicht unüberlegt gespendet werden, warnen Verbraucherschützer. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Verein um eine Fördermitgliedschaft wirbt: Der Förderer bindet sich für zwei Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit.
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Auch in der Weihnachtszeit sollte nicht unüberlegt gespendet werden, warnen Verbraucherschützer. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Verein um eine Fördermitgliedschaft wirbt: Der Förderer bindet sich für zwei Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit. Die bei Haustürgeschäften übliche Regelung, die Verpflichtung innerhalb von zwei Wochen widerrufen zu können, gelte bei Fördermitgliedschaften nicht, warnt die Verbraucher-Zentrale in Düsseldorf.
Das Deutsche Institut für soziale Fragen überprüft die Spendenwürdigkeit von Organisationen.
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