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Panorama: Wenn es vor Gericht geht, ist kein Anlass zu nichtig und keine Spitzfindigkeit zu schade

Seit der Nachbar von Regina Zindler seinen Knallerbsenstrauch umgepflanzt hat, ist am berühmtesten Maschendrahtzaun Deutschlands Ruhe eingekehrt. Vorerst.

Von Andreas Oswald

Seit der Nachbar von Regina Zindler seinen Knallerbsenstrauch umgepflanzt hat, ist am berühmtesten Maschendrahtzaun Deutschlands Ruhe eingekehrt. Vorerst. Einige TV-Anstalten haben das Spektakel zur besten Sendezeit übertragen. Und Stefan Raab, der mit seinem Lied "Maschen-Draht-Zaun" einen Hit landete, würde eine Verlängerung des Medienrummels bis zum nächsten Schlager-Grand-Prix, an dem er teilnehmen will, durchaus nützen.

Wie ist es möglich, dass eine Nation von einem Streit unter Nachbarn gebannt wird, bei dem es um die Frage geht, ob ein verwitterter Knallerbsenstrauch den Rostfraß eines Maschendrahtzauns befördert? Gibt es keine wichtigeren Themen? Die Medien, allen voran die privaten Fernsehsender und vor allem der ausgebuffte Medienprofi Stefan Raab, der schon Guildo Horn zum Erfolg half, haben den Fall hochgepuscht.

Dass die Medienberichterstattung auf fruchtbaren Boden fiel, hängt möglicherweise damit zusammen, dass Streit mit Nachbarn für viele Menschen tatsächlich das wichtigste Thema in ihrem Leben ist. Da streiten sich Hausbesitzer jahrelang um die Frage, wer den öffentlichen Parkplatz an der Straße benutzen darf. Nachbarn bespitzeln sich, fotografieren sich gegenseitig, beschweren sich über lautes Rasenmähen, über den Zaun hängende Apfelzweige und zu hohe Hecken.

Schätzungen zufolge drehen sich jährlich 4000 Prozesse in Deutschland um Nachbarschaftsstreit. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. "Wir zählen das nicht", sagt Ilona Wiese, Sprecherin am Berliner Kammergericht. Die Justizbehörden erfassen Streit unter Nachbarn nicht in einer eigenen Statistik. Trotzdem gibt es Hinweise darauf, dass solche Streitigkeiten in Deutschland zunehmen. Nachbarschaftsstreit entsteht oft aus nichtigem Anlass, der Streitwert ist oft niedrig. Die Zahl der Zivilprozesse mit einem Streitwert unter 10 000 Mark ist zwischen 1989 und 1994 um 20 Prozent gestiegen, teilte das Justizministerium von Nordrhein-Westfalen mit.

Den Streithähnen ist keine juristische Spitzfindigkeit zu schade, um nicht gegen den Gegner in Stellung gebracht zu werden. Besonders gut für Streit eignet sich die "Thuja-Hecke", berichtet Lothar Jünemann, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. Eine normale Hecke muss geschnitten werden, die Prozesse um diese Frage sind ungezählt. Bei der Thuja-Hecke aber ist nicht geklärt, ob es sich um einen Strauch handelt, der geschnitten werden muss, oder um einen Baum. Bäume dürfen ab einer bestimmten Höhe nur mit Genehmigung der für Gartenwesen zuständigen städtischen Behörde geschnitten werden. Das bietet erheblichen Spielraum für den, der seinen Nachbarn ärgern will.

Die Gerichte stöhnen unter der Last absurder Streitfälle. Zu Beginn des Jahres trat ein Gesetz in Kraft, das die Gerichte entlasten soll. Es gibt den Bundesländern - sie sind für die Justiz zuständig - die Möglichkeit, ein zwingendes Schlichtungsverfahren für Bagatellfälle vorzuschreiben. In einem solchen Schlichtungsverfahren versucht ein Schiedsmann den Streit zu schlichten. Erst wenn dieser Versuch scheitert, können die Streithähne die Gerichte anrufen. Die einzelnen Bundesländer müssen dieses Schlichtungsverfahren erst noch einzeln einführen. Berlin will nach Angaben von Justizsprecherin Svenja Schröder-Lomb noch in diesem Jahr dem Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf vorlegen.

Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit Nachbarschaftsangelegenheiten ist die Bedeutung von Rechtsschutzversicherungen. Wer rechtsschutzversichert ist, klagt öfter, hartnäckiger und eher aus nichtigem Anlass, das ist eine verbreitete Meinung auch unter Richtern. Statistisch konnte dies bislang nie belegt werden. Die einzigen, die verlässliche Statistiken erstellen könnten, sind die Rechtsschutzversicherungen. Diese haben aber kein Interesse daran, dass über Reformen nachgedacht wird. Es gibt eine 1994 veröffentlichte Studie, in der Rechtsanwälte in Hessen einen Fragebogen ausfüllten. Ergebnis: Bei Kraftfahrzeugsangelegenheiten klagen Rechtsschutzversicherte öfter, hartnäckiger und aus geringerem Anlass. Bei allen anderen Zivilstreitigkeiten ist aus der hessischen Umfrage kein unterschiedliches Verhalten von Versicherten und Nichtversicherten zu entnehmen.

Unstrittig ist, dass die Gerichte mit zuvielen absurden Streitfällen belastet sind. Ob die Schiedsverfahren in dieser Hinsicht eine Entlastung bringen werden, ist unter Experten umstritten. Gerade die Rechthaber und Streithähne, so lautet die Befürchtung, werden die Schiedsverfahren absichtlich scheitern lassen, um anschließend doch noch gegen den Nachbarn klagen zu können.

Andere Massnahmen wie beispielsweise die Abschaffung eines Versicherungsrechtsschutzes für Bagatellstreitigkeiten könnten nur schwer durchgesetzt werden. Ein Mitarbeiter der Justizverwaltung: "Wenn ein Justizminister so etwas fordern würde, hätte er sofort die Versicherungslobby und die Anwälte gegen sich."

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